Prozess in Feldkirch

Wilde Drohung: „Dich steche ich noch ab!“

Vorarlberg
09.04.2025 06:05

Wegen mehrerer Straftaten musste sich am Dienstag ein 26-jähriger Österreicher am LG Feldkirch verantworten. Weil der Mann, der an paranoider Schizophrenie leidet, bei den Taten nicht zurechnungsfähig war, erging der Beschluss auf Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum.

Der Sohn türkischer Gastarbeiter war einst Vorzeigeschüler mit erfolgreich abgeschlossener Lehre. Mit 18 Jahren geriet er in einen falschen Freundeskreis und begann Cannabis und Kokain zu konsumieren. Doch der jahrelange Drogenmissbrauch hinterließ seine Spuren in Form einer schweren psychischen Störung, die allerdings erst später am Landeskrankenhaus Rankweil diagnostiziert wurde. In diesem Zustand beging er mehrere Straftaten. Es folgten Verurteilungen wegen Brandstiftung, Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz. Irgendwann landete der Mann stationär am Landeskrankenhaus Rankweil.

Medikamente abgesetzt
Nach seiner Entlassung setzte der Betroffene jedoch eigenmächtig seine Medikamente ab und er beging weitere Straftaten. So etwa vergangenen August in Götzis. Dort rauchte eine 19-Jährige einen Joint. Der psychisch Kranke versuchte, der Frau den Joint aus der Hand zu reißen. „Sonst bringe ich dich um“, drohte der Betroffene und versuchte, der Frau die Handtasche zu entreißen. Das allerdings scheiterte. Ein weiterer Vorfall passierte dann im Jänner, als er am Bahnhof in Bregenz einen 26-jährigen Mann beschuldigte, dass dieser ihm Geld schulde und ihm daraufhin drohte. „Gib mir dein Handy oder ich schlage dich zusammen!“

In der Annahme, dass der 26-Jährige ein Messer bei sich hat, suchte das Opfer das Weite: „Er rief mir noch hinterher: Dich steche ich schon noch ab!“ Schließlich kam es noch zu einem Vorfall in einer Tankstelle in Lustenau, wo er jedoch Hausverbot hatte. Daraufhin ließ er der Leiterin ausrichten, dass er die Tankstelle mit einer Zigarette in die Luft sprengen werde, wenn sie das Hausverbot nicht aufhebt. In der Verhandlung am Dienstag bestätigte Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten, wonach der Betroffene unter einer schweren psychischen Störung leide und dieser bei den Taten nicht zurechnungsfähig war. Der Schöffensenat folgte der Empfehlung Hallers auf Einweisung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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