In der Fußgängerzone

Scooterfahrer rast Mädchen nieder – Haftstrafe!

Niederösterreich
09.04.2025 05:45

Mit Vollgas durch die St. Pöltner Innenstadt: Für seine „Amokfahrt“ fasste ein 41-Jähriger nun wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor Gericht 21 Monate Gefängnis aus.

„Der wollte Leute umbringen“, ist sich ein Zeuge sicher. Denn als ein 41-Jähriger Anfang September des Vorjahres mit seinem E-Scooter mit 25 Kilometern pro Stunde durch die St. Pöltner Innenstadt brettert, herrscht in den Gassen aufgrund des Bravissimo-Festivals reger Betrieb. Viele Familien mit Kindern verfolgen begeistert die Shows der Straßenkünstler. Doch dann: Ohne mit der Wimper zu zucken, raste der 41-Jährige mit einem breiten Grinsen im Gesicht geradewegs auf die Menschenmenge zu. Und fuhr dabei, wie berichtet, ein neunjähriges Kind nieder.

Der 41-Jährige musste sich am Landesgericht St. Pölten verantworten. (Bild: Imre Antal)
Der 41-Jährige musste sich am Landesgericht St. Pölten verantworten.

„Es hat ausgesehen, als würde es ihm Spaß machen“, so ein weiterer Zeuge. Das schwer verletzte Mädchen musste aufgrund eines offenen Oberschenkelbruchs notoperiert werden. „Sie hat bis heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen. Die Innenstadt besucht sie seither nicht, bei Scootern und Radfahrern bekommt sie sofort Panik“, schildert der Vater. Erst gegen Ende des Jahres konnte die junge Patientin wieder selbstständig laufen.

Vor Gericht zeigt sich der 41-Jährige geständig. Zuvor hatte der mehrfach einschlägig Vorbestrafte mit einer „Alltagsdosis“ von sechs Bier und einem umfangreichen Drogencocktail schon vor der Wohnung seiner Mutter randaliert. Die Schuld an der Irrfahrt und anderen Verfehlungen sucht der Angeklagte vorwiegend bei anderen (allen voran bei seiner Mutter), zitiert Propheten und aus der Bibel.

Urteil nicht rechtskräftig
Einen früheren Gefängnisaufenthalt etwa fand er „unterhaltsam“. Auch im Prozess zeigt er sich verwirrt, teilweise uneinsichtig und in der Opferrolle. Aufgrund seiner drogenbedingten Persönlichkeitsstörung war er laut Gutachter zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. Nun fasste er wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung 21 Monate Haft aus – nicht rechtskräftig. Das Opfer erhält 5000 Euro Schmerzensgeld. 

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