Multiorganversagen
Kleinkind in Mexiko nach H5N1-Infektion gestorben
Ausland
09.04.2025 07:54
Das dreijährige Mädchen, das mit einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 Anfang April in ein Krankenhaus in Torreon eingeliefert wurde, starb nun an Multiorganversagen.
In den USA, Mexikos nördlichem Nachbarland, grassiert die Vogelgrippe schon länger, rund 70 Infektionsfälle beim Menschen wurden bislang verzeichnet. Weitere Verdachtsfälle gäbe es momentan aber nicht, so Coahuilas Gesundheitsminister Eliud Aguirre.
Das Mädchen war zunächst mit einem Grippemittel behandelt worden. Wie es sich angesteckt hat, ist unklar.
Im Jänner starb erstmals in den USA ein Mensch nach einer Infektion. Insgesamt zählte die Weltgesundheitsorganisation WHO von 2003 bis zum 12. Dezember 2024 weltweit 464 gemeldete Todesfälle von Menschen durch H5N1.
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrowAbspielen
closeSchließen
expand_moreAufklappen
Loading...
replay_10Vorige 10 Sekunden
skip_previousZum Vorigen Wechseln
play_arrowAbspielen
skip_nextZum Nächsten Wechseln
forward_10Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.