Hunderte Bahnkreuzungen in Niederösterreich sind noch ungesichert. Das soll sich ändern. Auch die Gemeinden, die ohnehin nicht in Geld schwimmen, müssen dafür tief in die Tasche greifen. Für sie gibt es jetzt mehr Unterstützung.
Nur eine Stopptafel mit Andreaskreuz oder im besten Fall einem roten Blinklicht – mehrere hundert Eisenbahnkreuzungen in Niederösterreich sind nur unzureichend abgesichert, weil es vor Ort keine Schrankenanlage gibt. Das muss ich in den kommenden neun Jahren ändern. Denn das Eisenbahngesetz schreibt mehr Sicherheit vor. Diese hat aber ihren Preis.
Absichern oder auflassen
Den müssen zu einem Teil die Gemeinden stemmen – nämlich dann, wenn der Übergang auf einer Gemeindestraße liegt. Mehr als 600 Bahnkreuzungen müssen bis 2034 mit Schranken versehen werden, rund 250 sollen überhaupt aufgelassen werden. Da aber auch bei letzteren Kosten für Rückbau und Ersatzwege anfallen, greift das Land den Kommunen bei derartigen Projekten jetzt verstärkt unter die Arme.
Förderungen erhöht
„Jeder gesicherte Bahnübergang kann Leben retten“, betont Verkehrslandesrat Udo Landbauer. Daher werden die Förderrichtlinien in Zukunft der Teuerung angepasst. Konkret gibt es für die Auflassung einer Bahnkreuzung nunmehr 40.000 Euro für die Gemeinde, das sind um 10.000 Euro mehr als bisher. Der Betrag wird ab 2026 jährlich um 3,7 Prozent angehoben. Für die Errichtung von Schrankenanlagen bekommen die Gemeinden eine Förderquote von 40 bis 60 Prozent. „Das hängt von ihrer Finanzkraft ab“, erklärt Landbauer. Die Berechnungsgrundlage – sie liegt derzeit bei knapp 400.000 Euro – steigt ebenfalls Jahr für Jahr an. 2034 wird sie 555.000 Euro betragen. Insgesamt stehen pro Jahr 3,73 Millionen Euro für Förderungen bereit.
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