Prozess in Feldkirch

Liebesbetrüger zockte sein Opfer gnadenlos ab

Vorarlberg
10.04.2025 05:55

Eine Vorarlbergerin lieh einem 38-jährigen Lkw-Fahrer 30.000 Euro. Der Mann tauchte unter. Auch bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch glänzte der Angeklagte mit Abwesenheit. 

Liebe macht nicht nur blind, sie tut auch zuweilen ganz schön weh. Schmerzlich erfahren musste dies eine 49-jährige Vorarlbergerin. Die attraktive Mutter dreier erwachsener Kinder hatte sich nach ihrer Scheidung neu verliebt. Dass ihre Gefühle nicht auf Gegenseitigkeit beruhten und der Mann ganz andere Interessen verfolgte, ahnte die Frau zu Beginn der Beziehung vor knapp drei Jahren allerdings nicht.

Nach dem Versprechen, ihr das Geld ganz sicher zurückzuzahlen, hilft die Verliebte dem türkischstämmigen Lkw-Fahrer im Sommer 2022 das erste Mal finanziell aus der Patsche. Als die Gutgläubige ihn an die Abmachung erinnert, flüchtet sich der Mann in Ausreden.

Kaum übt sich die Frau in Geduld, kommt der 38-Jährige mit der nächsten Bitte. Mal braucht er Geld für Alimente, mal fürs Auto … innerhalb von neun Monaten zockt er die Vorarlbergerin um insgesamt 30.000 Euro ab. Nachdem die Frau ihm ein Ultimatum zur Rückzahlung stellt, löscht er seinen WhatsApp Account und taucht unter.

Schluss mit lustig: Richter Theo Rümmele verurteilte den vierfach einschlägig Vorbestraften dieses Mal zu einer Haftstrafe. (Bild: Dorn Chantall)
Schluss mit lustig: Richter Theo Rümmele verurteilte den vierfach einschlägig Vorbestraften dieses Mal zu einer Haftstrafe.

Die Betrogene erstattet daraufhin Anzeige. Dort erfährt sie nicht nur, dass der Liebesschwindler bereits vier einschlägige Vorstrafen hat, sondern auch mittlerweile in Linz wohnt. Bei seiner polizeilichen Einvernahme behauptet der 38-Jährige, dass von einer Rückzahlungsvereinbarung über die 30.000 Euro nie die Rede gewesen sei. Das Opfer habe ihm das Geld geschenkt. Vor Gericht weiß die gutgläubige Frau aber etwas anderes zu berichten: „Er hat mich am Vortag des Prozesses angerufen und darum gebeten, ich möge doch die Anzeige zurückziehen. Er würde aber zum Prozess nach Feldkirch kommen.“

Eine Lüge, wie sich nun herausstellt, denn der Mann blieb dem Prozess fern. Verurteilt wird der Liebesbetrüger trotzdem – wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs brummt ihm Richter Theo Rümmele eine teilbedingten Haftstrafe von einem Jahr auf. Da der Angeklagte nicht einvernommen werden konnte, schaut das Opfer durch die Finger. Die Vorarlbergerin muss jetzt ihr Geld auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Das Urteil nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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