Vom Vermieter ausgetrickst fühlt sich ein 65-Jähriger: Für jenes Quartier, das er knapp zwei Wochen lang nur getestet habe, soll er Kosten von acht Monaten plus Zinsen berappen. Der Streit ums Geld ist ein Fall für die Justiz.
Auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist Franz H. vergangenes Jahr eine Wohnung in der Badstraße in Jennersdorf (Burgenland) aufgefallen. Über einen Tipp war der heute 65-Jährige auf das Angebot – angepriesen via Internetplattform – aufmerksam gemacht worden. „Aufgrund körperlicher Schwierigkeiten muss ich bei der Auswahl meiner Unterkunft auf gewisse Rahmenbedingungen besonders achten. Nach dem ersten Gespräch mit dem Vermieter klang das Angebot aber vielversprechend“, erinnert sich der Interessent.
Von Anfang an hatten mir die Bewältigung von 40 Stiegen wegen meiner Bandscheiben ernste Probleme bereitet.
Franz H.
Miete nicht fix
Laut Franz H. habe er Ende Juni 2024 seine Reisetasche gepackt, um sich die Wohnung in Jennersdorf ansehen zu können. Zu diesem Zeitpunkt sei eine dauerhafte Miete gar nicht fix gewesen, erklärt der Betroffene: „Mir wurde ein Zettel unter die Nase gehalten, den ich als Bestätigung unterschreiben musste, dass ich da bin. Dann wurde mir der Schlüssel gegeben.“ Knapp zwei Wochen lang habe er probeweise in dem Quartier verbracht, bis für ihn die Testphase vorbei gewesen sei, gibt Franz H. an.
Von Anfang an hätte ihm die Bewältigung von 40 Stiegen Probleme bereitet. „Tut mir leid, weniger Stiegen kann ich nicht machen“, soll der Vermieter gesagt haben. Franz H. – daheim im Bezirk Neusiedl am See – war vom Wohnort enttäuscht und trat Anfang Juli 2024 die Rückreise an.
Eine böse Überraschung erlebte der Burgenländer, als im vergangenen Herbst eine Zahlungsaufforderung von steirischen Rechtsanwälten ins Haus flatterte. Franz H. sollte Mietzins und Betriebskosten von Jänner bis August 2024, Reinigungskosten, Verzugszinsen sowie eine Pauschale für das juristische Einschreiten berappen. 5455,37 Euro waren dem Schreiben zufolge dafür fällig. Seither wandert der Fall von Gericht zu Gericht.
Burgenländer sieht sich als unschuldiges Opfer
Der 65-Jährige fühlt sich von dem steirischen Vermieter überrumpelt. „Auf dem Zettel, auf dem Mietvertrag steht, muss die Anmerkung ,Ab Jänner 2024’ nachträglich hinzugefügt worden sein. Ich war nur für kurze Zeit im Sommer dort“, hält Franz H. fest. Ihn plagen große Sorgen: „Diese Geldforderung ist einfach ungerecht.“ Der juristische Streit geht weiter.
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