Erst, als alles zu spät war, wurde ein 14-jähriges Mädchen im Februar 2023 von seinen Eltern ins Klinikum Graz eingeliefert. Davor hatte sie auf alternative Heilmethoden gesetzt. In der ersten Instanz wurden die beiden zu je einem Jahr bedingter Haft verurteilt.
Sowohl die Eltern, als auch die Staatsanwaltschaft, hatten gegen das erstinstanzliche Urteil am Landesgericht Klagenfurt Berufung eingelegt. Wegen „Quälens und Vernachlässigens“ wurden die Eltern zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Nun fiel am Oberlandesgericht Graz ein weiteres Urteil – und die Strafe wurde erhöht.
13,5 Monate bedingt lautet die Haftstrafe nun und das Gericht verweist auf die Schwere der Verfehlungen der Eltern. Diese hätten „mehrere Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und nicht für die angemessene Aufklärung über ihre Erkrankung, deren Verlauf und Therapiemöglichkeiten gesorgt“.
Das OLG Graz hält auch fest, dass die 14-Jährige durch das Verhalten ihrer Eltern „körperliche und seelische Qualen erlitten“ hätte. Als sie in das Klinikum Graz eingeliefert worden war, litt sie an Gelbsucht, sie konnte nicht mehr schlucken und hatte Erstickungsängste, weil einer der Tumore auf die Speise- und Luftröhre drückte.
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