Prozess in Graz

Pillen überdosiert: „Vater ging elendig zugrunde“

Steiermark
09.04.2025 19:12

Fataler Irrtum in einem weststeirischem Pflegeheim: 86-Jähriger bekam sechsfache Medikamentendosis und verstarb drei Wochen später. Eine Pflegerin sowie der Hausarzt des Verstorbenen mussten sich am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung am Grazer Straflandesgericht verantworten.

„Ich habe gedacht, mein Vater kommt in gute Hände, dann musste er elendig zugrunde gehen“, polterte ein sichtlich aufgebrachter Weststeirer am Mittwoch als Zeuge am Grazer Straflandesgericht. Der Mann hatte seinen betagten und chronisch kranken Vater Anfang 2024 in einem Pflegeheim im Bezirk Deutschlandsberg untergebracht.

Bei der Aufnahme brachte er auch den Medikamenten-Plan des Hausarzts mit, den eine Pflegerin in das Computersystem des Heims übertrug. Bei dieser Routinetätigkeit dürfte es zu einem folgenschweren Fehler gekommen sein: Bei einem Medikament lautete die Anweisung des Hausarzts „1 tgl WD: 6 Stück“. Die Heimmitarbeiterin interpretierte das als ein mal täglich sechs Tabletten – gemeint war aber eine Tablette täglich, an sechs Tagen die Woche. Erst zwei Tage später schickte sie die Medikamentenliste zur Gegenüberprüfung zum Hausarzt, dieser soll dann wiederum nicht genau hingeschaut und die Liste unkorrigiert zurückgeschickt haben.

Überdosierung Hauptursache für Schlaganfall
Der Zustand des 86-Jährigen verschlechterte sich binnen weniger Tage, er wurde ins Spital eingeliefert und verstarb etwa drei Wochen nach Beginn der falschen Tabletten-Dosierung an den Folgen eines Schlaganfalls. Die Staatsanwaltschaft Graz erhob gegen die Pflegerin und den Hausarzt Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Laut Gutachten eines medizinischen Sachverständigen war die Medikamenten-Überdosierung die Hauptursache für den Schlaganfall. Beide Angeklagten plädieren auf nicht schuldig.

Die Pflegerin beteuert, sie habe die Bezeichnung „WD“ bisher so noch nicht gelesen und als „wiederholende tägliche Dosis“ statt „Wochendosis“ aufgefasst. Mit den seltenen Tabletten habe sie keine Erfahrung gehabt. Sie habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und der tragische Ausgang tue ihr „mehr als leid.“ Ihr Anwalt spricht von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, auch der Sachverständige von einem offenbar nicht seltenen „typischen Übertragungsfehler“. Der Prozess wurde vertagt. 

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