Es ist ein Fall, der selbst abgebrühte Ermittler fassungslos macht. Am Donnerstag musste sich ein Bursche vor dem Wiener Landesgericht wegen des Vorwurfs der Zuhälterei und weiterer schwerer Anklagepunkte – er ist heute gerade einmal 17 Jahre alt – verantworten. Seine Opfer: zwei Mädchen (13 und 14), die er in einem sozialen Netzwerk skrupellos zur Prostitution anbot. Nach dem Urteil wurde er enthaftet ...
Alles begann vergangenen November am Bahnhof Meidling. Dort soll er eines der Opfer (13) am Abend mit Freunden kennengelernt haben. In der Annahme, dass sie 18 Jahre alt ist – so war zumindest ihre Angabe – tauschten die beiden ihre Namen auf der Plattform Snapchat aus. Viel mehr persönliche Details sollen die beiden allerdings nicht mehr geteilt haben – das soll dennoch für den ersten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr (wieder am Wiener Bahnhof) gereicht haben.
Im Netz zur Prostitution angeboten
Doch nicht nur wegen dieses Vorfalls muss der Jugendliche vor Richter, Staatsanwältin und Schöffen Platz nehmen. Sondern auch noch wegen weiterer obszöner Ideen, die den damals 16-Jährigen schlussendlich dazu bewegten, das junge Mädchen im Netz zur Prostitution anzubieten. Denn laut Angaben des Tschetschenen soll sich das Mädchen über die Plattform selbst bei ihm gemeldet haben, ihm von einem „Sugardaddy“ berichtet haben, der ihr 500 Euro für ihre Dienstleistung anbot. Diese Information dürfte dem Angeklagten wohl für seine – in seinen Augen vielversprechende – Geschäftsidee gereicht haben …
Fotos auf Social Media veröffentlicht
Auf Snapchat veröffentlichte er, wohl mit dem Einverständnis des Mädchens, Fotos der Minderjährigen. Nur kurze Zeit später kam dann noch eine weitere Freundin (14) zu dem Duo hinzu. Auch sie soll sich zur Prostitution angeboten haben. 50 Euro für 30 Minuten hatte der Angeklagte verlangt. Zum Glück blieb es nur bei einer Handlung. Eineinhalb Stunden war das Mädchen bei einem Freier – er ist Wiener Student, unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeuge geladen.
150 Euro hatte der 28-Jährige also zahlen müssen; 100 Euro behielt sich der 17-Jährige selbst, weil er das Geld nicht wechseln konnte. Ursprünglich war eine Aufteilung von 50:50 vereinbart. Auf die Frage des Richters, ob dies denn fair sei, antwortete der Bursche mit „ja“.
Festnahme kurz vor Geburtstag
Schluss war damit schließlich eine Woche vor seinem Geburtstag am 18. November am Westbahnhof. Dort sollten die Mädchen den „Zuhälter“ treffen, um mit ihm zu einem Kunden zu fahren. Als Polizisten vor Ort auf Suizidäußerung einer der Jugendlichen aufmerksam wurden, schritten diese umgehend ein, nahmen den Angeklagten bei seiner Ankunft fest. Der leistete dazu noch heftigen Widerstand gegen die Beamten – einen verletzte er sogar.
17-Jähriger bekennt sich teilweise schuldig
Trotz des „riesigen Konvoluts an Vorwürfen“ sei laut Verteidiger Florian Kreiner nicht alles wahr. Aus diesem Grund bekennt sich der wegen Raubes vorbestrafte Tschetschene auch nur „teilweise schuldig“. Nacktfotos habe er von den zwei Mädchen nie veröffentlicht. Auch das tatsächliche Alter der 13-Jährigen war ihm nicht bekannt gewesen. Und dass das andere Mädchen nicht 16, sondern 14 Jahre alt ist, wusste er nicht. Dass die Dienstleistung zur Prostitution allerdings auch im Alter von 16 Jahren nicht erlaubt ist, kümmerte ihn jedoch offensichtlich nicht.
Doch wie geht es mit dem Angeklagten nun weiter? Ein Schöffensenat verhängte letztlich über den Jugendlichen ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. Das saß er bereits in Untersuchungshaft ab. Er ist somit jetzt auf freiem Fuß.
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