Groteske zum Urnengang

„Weiß gar nicht, warum ich auf Wahlliste stehe“

Wien
10.04.2025 19:00

Kandidatin wider Willen? Die ÖVP in Floridsdorf und Donaustadt hat eine 36-Jährige nominiert, die nicht Bezirksrätin werden möchte, sagt die Betroffene. Die Partei sieht das völlig anders. Eine Groteske zur Wien-Wahl, die womöglich kein Einzelfall ist.

Es klingt absurd: Natalie Meuschel steht beim Urnengang am 27. April in zwei Bezirken zur Wahl, obwohl die 36-Jährige das nach eigenen Angaben gar nicht möchte. Mehr noch: Sie sei gar nicht gefragt worden, habe nie etwas diesbezüglich unterschrieben – sagt sie.

„Ich weiß nicht, warum ich auf den Wahllisten stehe. Jetzt hab ich Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber, der möchte nicht, dass jemand politisch tätig ist“, erklärt die Mitarbeiterin einer Pharmafirma gegenüber der „Krone“. All ihre Schreiben an die Stadtschwarzen, sie wieder von den Listen zu streichen, seien ignoriert worden.

„Ich wohne gar nicht mehr in Wien“
Bei der Donaustädter ÖVP ist die junge Frau auf Platz 27 des Bezirkswahlvorschlags gesetzt, bei der ÖVP-Floridsdorf auf Rang 30. Als Adresse ist bei ihr 1210, also der 21. Bezirk, angegeben. „Dabei wohne ich gar nicht mehr in Wien, sondern in Krems“, meint die Kandidatin wider Willen. In die Verlegenheit, die Bewohner über der Donau in deren Bezirksparlamenten vertreten zu müssen, wird Meuschel angesichts ihrer schlechten Platzierungen wohl nicht kommen.

Dennoch stellt sich die Frage: Wie kommen die Stadtschwarzen dann zu ihren Daten? Als Anhänger von Sebastian Kurz sei sie früher bei der Jungen ÖVP gewesen. Das sei längst vorbei. Mittlerweile ist sie nicht einmal mehr Mitglied der Konservativen (was für eine Kandidatur auch nicht erforderlich ist).

ÖVP: „Niemand steht auf Liste, der nicht zugestimmt hat“
Von der schwarzen Landespartei heißt es, Meuschel habe sehr wohl ihr Einverständnis gegeben. Als schriftlicher Nachweis wird (auf mehrmalige Nachfrage der „Krone“) eine Chatdiskussion vom Februar vorgelegt. Es geht um die Wien-Wahl und Listenplätze, Meuschel ist demnach im Chat mit dabei. Alles ein Missverständnis oder plötzlicher Sinneswandel? 

Von der ÖVP heißt es weiter: „Niemand steht auf der Liste, der einer Kandidatur nicht zugestimmt hat. Das wurde bei jeder Person mehrmals nachkontrolliert.“ Zudem habe Frau Meuschel die ÖVP nie mitgeteilt, dass sie von den Listen gestrichen werden will, heißt es. Aussage gegen Aussage.

Das sagt die Behörde
Die zuständige MA62 erklärt zum vorliegenden Fall: „Die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 sieht für Kandidaturen auf Bezirkswahlvorschlägen für die Wiener Bezirksvertretungswahlen keinen der Behörde vorzulegenden Nachweis der Zustimmung einer wahlwerbenden Person anlässlich der Einbringung eines Wahlvorschlages vor. Vielmehr ist es Aufgabe der jeweiligen wahlwerbenden Partei, die Zustimmung zur Kandidatur intern einzuholen. Zu den  Ausführungen betreffend einen fehlenden Hauptwohnsitz in Wien der genannten kandidierenden Person ist festzuhalten, dass diese jedenfalls am Stichtag der Wien-Wahl 2025, dem 28. Jänner 2025, über einen im Zentralen Melderegister gemeldeten Hauptwohnsitz in Wien verfügt hat und daher die Kandidatur zulässig ist.“

Ist die Pharmamitarbeiterin ein kurioser Einzelfall? Ein Insider sagt zur „Krone“: Nein. Speziell kleinere Parteien würden manchmal ungefragt (Ex-)Mitglieder oder Sympathisanten auf die Bezirkslisten setzen. Offenbar mit dem Ziel, die eigene Bedeutung aufzublasen. Viele Personen auf dem Wahlzettel sehen besser aus als ein paar wenige.

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