Jetzt soll die Genehmigung neuer Mikrohotels doch erschwert werden. Alle Parteien stimmten im Salzburger Landtag dafür, dass in die Raumordnungsnovelle eine Hürde aufgenommen werden soll.
Im Kaufvertrag des Mikrohotels in Salzburg-Schallmoos aus dem Jahr 2022 scheinen noch alle sechs Mietverträge der früheren Wohnungen auf – inklusive Befristung, also jene Tage, wo der Weg in eine touristische Nutzung als Automaten-Hotel frei war.
Ein weiteres Beispiel mit lukrativen Preisen findet sich im Stadtteil Maxglan. Geworben wird auf einer Plattform mit der zentralen Lage. In nur 20 Minuten Fußmarsch sei die Altstadt zu erreichen. Ähnliche Konzepte eröffneten an der Paracelsusstraße mit Self-Check-In und Aufbewahrungsboxen für Gepäck oder an der Rainerstraße.
Grüne und KPÖ Plus kritisieren seit Jahren, dass es im Gesetz derzeit keinerlei Hürden gibt. Kleinstbetriebe bis zu 30 Betten sind laut Gewerbeordnung genehmigungsfrei. Lukrativ ist das vor allem für Anleger, die in Gründerzeitbauten investieren, wo Wohnungen dank Preisdeckel am freien Mietmarkt günstig zu haben wären. Als Argument wird dann oft auch das Substandard-Niveau, das für Wohnen kaum geeignet sei, vorgeschoben. Letzte Konsequenz sei Leerstand.
Verschärfung im Gesetz wird nun geprüft
Im gerade vorgelegten Gesetzespaket für Raumordnung ist zur Überraschung der Grünen keine Verschärfung vorgesehen. Ihre Forderung: eine „hoteltypische Mindestnutzung“ wie etwa ein Frühstücksraum soll vorgeschrieben werden. „Das wird nun geprüft“, freut sich Simon Heilig-Hofbauer, dass im Landtag alle Parteien dafür waren. Alternativ dazu könnte eine Hürde im Flächenplan eingebaut werden.
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