Das Tiroler Raumordnungsgesetz wurde beim Verhängen der Bausperren zuletzt häufig strapaziert. Es bietet aber auch Schlupflöcher, die findige Bauherren zu nützen wussten. Die grüne Innsbrucker Stadträtin Janine Bex profitierte zusätzlich von einem plötzlichen grünen Meinungsschwenk.
Konkret geht es um den Freiland-Paragrafen, der im aktuellen Fall der Bex-Villa auf der Hungerburg zur Anwendung gelangte. Der Abschnitt (§ 41 im TROG 2022) erlaubt den Abriss und Neubau inklusive Erweiterung von Gebäuden im Freiland – etwas, das nicht nur die Innsbrucker Planungs-StR Janine Bex, sondern auch findige Immo-Entwickler in der Vergangenheit durchaus für sich zu nutzen wussten.
Die Innsbrucker Grünen vertraten jedoch bislang eine restriktive Linie: „Entsprechende Bauansuchen wurden aus Gründen des Boden- und Klimaschutzes inhaltlich und moralisch immer strikt abgelehnt, darunter mehrere Bauprojekte in Hötting“, erläuterte eine mit der Sachlage vertraute Ex-Grüne, die im Vorjahr aus der Politik ausgeschieden ist.
Das Haus wurde nicht abgerissen. Es erfolgte auch keine Umwidmung.
Aus der Stellungnahme der Grünen-Anwältin
Inselhafte Siedlungserweiterung war nicht erwünscht
Ein konkreter Fall sei ein Ansuchen einer Familie gewesen, die ebenfalls für ihren eigenen Bedarf ein Haus im Höttinger Grünzug – und nicht etwa im Wald außerhalb der Stadt wie bei Bex – errichten wollte: „Eigenbedarf einer einzigen Familie im Grünzug stellt aber kein öffentliches Interesse dar. Dies wurde seitens der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht und des Sachgebietes Raumordnung des Landes nachdrücklich dargelegt und die entsprechende fachliche Beurteilung der Stadtplanung in Innsbruck vollinhaltlich bestätigt. So wäre eine Umwidmung dieses Bereiches eine inselhafte Siedlungserweiterung und damit nicht genehmigungsfähig. Außerdem sei die verkehrliche Erschließung nicht gegeben und das Gelände schwer bebaubar. Zusätzlich würde hier die Gleichbehandlung missachtet. Denn die mit einer Genehmigung verbundenen Folgewirkungen in der Nachbarschaft würden den Anforderungen an eine geordnete, bodensparende Siedlungsentwicklung widersprechen.“
Staatsanwaltschaft eingeschaltet, aber null Ermittlungen
Die „Krone“ fragte bei StR Janine Bex nach, ob dieser Teil des Stadtwaldes als Siedlungsraum erschlossen werden soll: „Sind weitere Projekte in der näheren Umgebung geplant bzw. wurden bereits welche bewilligt?“ Die Antwort blieben Bex und ihre Anwältin schuldig. Dafür wurde Stellung zum „eigenhändigen Umbau“ bezogen: „Das Haus wurde nicht abgerissen. Es erfolgte auch keine Umwidmung – das heißt, es war für die Arbeiten am Haus weder ein Bebauungsplan noch eine Änderung des Flächenwidmungsplans notwendig. Beim Haus der Familie unserer Mandantin handelt es sich um einen baurechtlich genehmigten Altbestand, die Arbeiten daran sind daher eine zulässige Erweiterung eines Gebäudes im Freiland (§ 42a TROG).“
Die exakt vor einem Jahr eingeschaltete Staatsanwaltschaft (Verdacht des Amtsmissbrauchs und Untreue) hat übrigens überhaupt gar nie zu ermitteln begonnen: „Kein Anfangsverdacht.“
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