Juristische Probleme

Gesetzesänderung nach Prozess um tote Ärztin?

Oberösterreich
10.04.2025 18:00

Der Prozess rund um die Allgemeinmedizinerin Lisa-Maria Kellermayr zeigt Probleme der Strafverfolgung auf. Die Ärztin hatte sich 2022 das Leben genommen, nachdem sie zuvor massiv bedroht und mit Hass-Nachrichten überhäuft worden war. Ein Experte fordert nun eine Änderung der geltenden Gesetze.

Der – nicht rechtskräftige – Freispruch eines Deutschen (61) bezüglich seiner Droh-E-Mails vor dem Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr bewegt die Menschen. Mehr als 500 Kommentare wurden auf krone.at geschrieben. Viele können das Urteil nicht nachvollziehen, fordern eine Strafe für den Deutschen.

Das Landesgericht Wels kommentierte am Donnerstag noch einmal das Urteil, betonte, dass man keine andere Wahl gehabt hätte. Bis Montag hat die Staatsanwaltschaft nun Zeit, das Urteil zu beeinspruchen. Allerdings droht dem 61-Jährigen in seinem Heimatland ein Verfahren. 

Verfahren in Deutschland möglich
Denn sobald das Urteil in Wels rechtskräftig wird, könnten die deutschen Behörden wieder aktiv werden. Die Oberstaatsanwaltschaft München hatte die Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung vorübergehend ruhend gestellt. Für den Linzer JKU-Professor Alois Birklbauer wäre es deshalb längst an der Zeit, dass die Gesetze entsprechend angepasst werden. Denn das Problem sei, dass eine Drohung in Österreich nicht verfolgt werden könne, wenn sie im Ausland ausgeübt wurde. „Angesichts der grenzenlosen Kommunikation über soziale Medien“ könnte etwa „das Delikt tatortunabhängig nach österreichischem Recht“ bestraft werden, so Birklbauer im ORF OÖ.

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Angesichts der grenzenlosen Kommunikation über soziale Medien sollten Delikte ortsunabhängig bestraft werden.

(Bild: Michaela Obereigner)

Alois Birklbauer, Leiter des Instituts für Strafrecht an der JKU Linz

Nach „Claas“ wird weiter gesucht
Unterdessen werden, unabhängig von dem Prozess gegen den Deutschen, die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Wels weitergeführt. Man will versuchen, jenen mysteriösen „Claas“ auszuforschen, der in zahlreichen E-Mails deutliche Morddrohungen gegen Lisa-Maria Kellermayr ausgesprochen hatte. Das Problem: Der oder die Täter haben ihre wahre Identität sehr gut verschleiert und ist/sind den Behörden nach wie vor nicht bekannt.

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Ich habe in der Corona-Zeit zwei Hass-Mails bei der Polizei gemeldet. Leider konnten die anonymen Absender nicht ausgeforscht werden.

(Bild: Wenzel Markus)

Peter Niedermoser, Präsident der oö. Ärztekammer

Genau hier liegt das Problem begraben, denn oft lassen sich die Schreibtischtäter nicht ausfindig machen. „Ich habe in der Corona-Zeit zwei Hass-Mails bei der Polizei gemeldet. Leider konnten die anonymen Absender nicht ausgeforscht werden“, sagt etwa Ärztekammerpräsident Peter Niedermoser. Wer ausgeforscht wird, dem drohen in Österreich Strafen.

Elf Delikte sind unter „Hass im Netz“ versammelt: Nötigung, üble Nachrede, gefährliche Drohung, Kreditschädigung, beharrliche Verfolgung, Verhetzung, Verleumdung, Beleidigung, dauernde Belästigung, Vorwurf oder Aufforderung zu strafbaren Handlungen.

Kommentar
Die Grenzen im Internet

Fälle wie jener der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr führen uns schmerzlich vor Augen, dass die schöne neue Welt des Internets oft doch nicht ganz so schön ist. Denn viele Menschen halten Beleidigungen übelster Sorte und Morddrohungen noch immer für eine Art der freien Meinungsäußerung.

(Bild: Krone KREATIV, Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Dass das eben nicht so ist, sollte einem jeden mittlerweile wohl klar sein. Und so mancher Wut-Poster macht es sich dann besonders leicht und versteckt sich hinter Fake-Namen und anonymen Mailadressen – da lässt es sich dann ganz ungeniert hassen. Das sind die Momente, in denen man über eine Klarnamen-Pflicht nachdenken sollte.

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