Prozess in Feldkirch

24-Jähriger nahm sich „Urlaub auf Rezept“

Vorarlberg
11.04.2025 08:55

Ein Vorarlberger verlängerte sich eigenständig seinen Krankenstand und flog bei seinem Arbeitgeber raus. Wegen schweren Betrugs landete er schließlich noch vor Gericht. Dort kam der Angeklagte mit seiner „Grippe-Ausrede“ nicht durch.

Spätestens seit seiner ersten Verurteilung vor gut einem Jahr hätte der Angeklagte wissen müssen, dass Lügen kurze Beine haben. Damals wegen Falschaussage und Begünstigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, stand der 24-Jährige am Donnerstag wegen schweren Betrugs vor Gericht. Der junge Mann hatte sich nämlich eigenmächtig ein verlängertes Wochenende verschafft, indem er die wegen eines grippalen Infektes vom Arzt ausgestellte Krankmeldung um einen Tag verlängerte. Der Schuss ging jedoch nach hinten los: Die Sache flog auf, der Angeklagte verlor seine Anstellung und kassierte nun seine zweite Vorstrafe.

„Ich habe einen Fehler gemacht“
Gleich zu Beginn der Verhandlung bekannte sich der Krankfeierer zum Vorwurf des Staatsanwaltes schuldig: „Ich habe einen Fehler gemacht. Mir ist bewusst, dass ich mich in einer schwierigen Lage befinde, vor allem, weil ich auf Bewährung bin. Aber ich habe nun wieder eine Arbeitsstelle gefunden und möchte diese nicht verlieren“, liest der Angeklagte aus seinem extra verfassten Entschuldigungsschreiben vor. Es sei Samstag gewesen und sein Hausarzt hätte zu gehabt. „Aber ich hatte Fieber und Gliederschmerzen.“ Auf Nachfrage des Richters, weshalb er nicht ins Spital gegangen sei oder die Hotline 1450 angerufen habe, entgegnet der Delinquent: „Ach, das wusste ich nicht. Ich dachte, Krankenstand stellt nur der Arzt aus.“

Staatsanwalt und Richter glauben dem Beschuldigten am Ende nicht. „Täuschung ist dem Angeklagten nicht charakterfremd“, so der öffentliche Ankläger Johannes Hartmann. Dem folgt der Herr Rat und verurteilt den 24-Jährigen zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 5040 Euro. Vom Widerruf der bedingten Geldstrafe aus der ersten Verurteilung sieht er zwar ab, verlängert jedoch die Probezeit auf fünf Jahre. Schlusswort des Richters: „Sachen fälschen und dann Geld lukrieren, das geht einfach nicht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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