Das jüngste der fünf Missbrauchsopfer war erst elf, das älteste 61 Jahre alt. Der 17-jährige Serientäter war immer nach dem gleichen Schema vorgegangen: Er bedrohte die Frauen – teils mit einem Messer, teils mit einer Glasflasche – und versuchte sie so zum Geschlechtsverkehr zu nötigen. Am Donnerstag musste er sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
„Wenn es um den Missbrauch sexueller Selbstbestimmung geht, ist eine Vergewaltigung wohl das Schlimmste, was man sich vorstellen kann“, so der vorsitzende Richter des Schöffensenates, Dietmar Nußbaumer. Im Fall des 17-jährigen Angeklagten sind die Opfer noch heute schwer traumatisiert und kaum in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen.
13-jährigem Opfer gelang die Flucht nicht
Laut Staatsanwalt hatte der Beschuldigte die schrecklichen Verbrechen im Sommer vergangenen Jahres in Feldkirch und Röthis begangen. Wobei es teilweise beim Versuch blieb. So etwa im Fall einer 62-jährigen Joggerin in Röthis, der er ein Messer an den Hals hielt. Weil die Frau jedoch so laut um Hilfe schrie, bekam es der 17-Jährige mit der Angst zu tun und flüchtete.
Ebenfalls Glück hatte eine 19-Jährige in Feldkirch: Als der Beschuldigte sie am Arm packte und ihr mit Schlägen drohte, sollte sie nicht mit ihm mitkommen, machte ihm ein herannahender Radfahrer einen Strich durch die Rechnung.
Für eine 13-jährige Schülerin wurde der Albtraum einer Vergewaltigung jedoch wahr. Das Mädchen war damals im Reichenfeld-Park in Feldkirch mit der Freundin verabredet, als der 17-Jährige ihr drohte: „Ich werde dir die Flasche auf den Kopf hauen, wenn du nicht mitkommst!“ Wenig später vergewaltigt er sein Opfer in einem nahen Waldstück. Anschließend geht er mit dem Mädchen den Weg wieder zurück und sagt: „Ich gehe jetzt in die eine Richtung und du in die andere. Und du sagst niemandem was und gehst auch nicht zur Polizei.“ Das Mädchen vertraut sich daraufhin zu Hause der Mutter an, diese erstattete Anzeige.
Der Beschuldigte schreibt darin nur über sich und darüber, dass auch er ein Opfer sei. Von den eigentlichen Opfern und was er ihnen angetan hat, ist mit keinem Wort die Rede.
Opferanwältin Ariana Etefagh
„Ich bin böse, ich bin ein schlechter Mensch“
Nur drei Tage nach der Tat überfällt er eine 38-Jährige in Feldkirch. Auch ihr droht er, ihr den Schädel einzuschlagen, wenn sie nicht mit ihm Sex habe. Die Frau kann jedoch flüchten. Beim jüngsten Opfer handelt es sich um eine 11-Jährige, die er an der Brust begrapschte. Im Prozess verbirgt der Angeklagte sein Gesicht und beweint sich selbst. „Ich bin böse, ich bin ein schlechter Mensch“, hofft der 17-Jährige auf ein mildes Urteil. Doch die Reue, die er zeigt, wirkt auf den Senat nicht echt. Das hat er schon in einem Brief ans Gericht bewiesen: „Der Beschuldigte schreibt darin nur über sich und darüber, dass auch er ein Opfer sei. Von den eigentlichen Opfern und was er ihnen angetan hat, ist mit keinem Wort die Rede“, so Opferanwältin Ariana Etefagh.
Es ist schon interessant, der Angeklagte gibt allen anderen die Schuld, nur sich selbst nicht.
Staatsanwalt Richard Gschwenter über den Angeklagten
Auch in der Verhandlung gab der Beschuldigte nur das zu, was ihm nachgewiesen werden konnte. Ansonsten änderte er seine Verantwortung ständig. Mal gab er an, dass er von anderen zu den Taten gezwungen worden sei, dann schob er sein Verhalten auf eine Drogensucht zurück. Auch von Pornosucht und dem Umstand, ein Scheidungskind zu sein, war die Rede. Was Staatsanwalt Richard Gschwenter am Ende als reine Schutzbehauptungen wertete. „Es ist schon interessant, der Angeklagte gibt allen anderen die Schuld, nur sich selbst nicht.“
Der Mann wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt. Den Opfern sprach der Herr Rat ein Teilschmerzengeld in Höhe von insgesamt 21.000 Euro zu. Da der Angeklagte laut Gerichtsgutachterin bei den Taten zwar zurechnungsfähig war, jedoch an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und weitere schwere Taten zu befürchten sind, wird der Mann nun in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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