Drei Jahre Haft

Mädchen (13) von jungem Mann in Wien geschwängert

Wien
11.04.2025 07:57

Weil er ein erst 13 Jahre altes Mädchen beim einvernehmlichen Sex geschwängert hatte, ist am Donnerstagnachmittag ein 20-jähriger Syrer am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Normalerweise sieht das Gesetz für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Wegen der besonderen Fallumstände machte das erkennende Gericht jedoch vom außerordentlichen Milderungsgrund Gebrauch. Es lägen keine Erschwerungsgründe vor und aus spezialpräventiven Gründen erscheine keine langjährige Haft nötig, erläuterte der vorsitzende Richter. Der Verfahrenshelfer, der den 20-Jährigen vor Gericht vertrat, meldete gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Mit in Wohnung gegangen, „weil er heiß war“
Das Mädchen und der junge Mann waren einander Ende Oktober des vergangenen Jahres im Bereich einer U-Bahn-Station begegnet. Man kam miteinander ins Gespräch, rauchte eine Zigarette, und dann begleitete die 13-Jährige den jungen Syrer in dessen Wohnung. „Normalerweise geht man nicht mit fremden Männern mit“, schilderte die 13-Jährige als Zeugin einem Schöffensenat, die bei ihrer Befragung einen sehr selbstsicheren und selbstbewussten Eindruck machte. In dem Fall sei sie mitgegangen, „weil er heiß war“.

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13-Jährige sind Kinder. 14 ist auch einfach zu jung.

Der Angeklagte (20)

In der Wohnung war es dann zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. „Wir wollten es beide“, sagte die Schülerin unter Verweis auf ihre sexuellen Erfahrungen. Sie versicherte jedoch, dass sie dem Burschen von Anfang ihr wahres Alter verraten hätte: „Ihm war das nicht egal. Er war ein bisschen skeptisch.“ Trotzdem sei er ihr ins Schlafzimmer gefolgt. Doch der Angeklagte behauptet vor Gericht das Gegenteil: Das Mädchen hätte ihm angegeben, 15 Jahre alt zu sein. Hätte er ihr wahres Alter gekannt, „würde ich nie mit jemandem schlafen. 13-Jährige sind Kinder. 14 ist auch einfach zu jung.“ 

Angeklagter hatte kein Kondom dabei
Erst mit 15 Jahre alten Mädchen könne er sich Sex vorstellen. Auf die Frage, warum er nicht verhütet hätte, erwiderte der junge Syrer, der seit zwei Jahren in Österreich lebt und derzeit einen Deutschkurs absolviert und seinen Angaben zufolge bestrebt ist, danach den Hauptschulabschluss nachzuholen: „Ich hatte zurzeit kein Kondom.“ 

Spital erstattete sofort Anzeige
Am 2. Dezember wurde bei einer gynäkologischen Untersuchung in einem Spital die Schwangerschaft der 13-Jährigen festgestellt. Da die werdende Mutter unmündig war, wurde sofort Anzeige erstattet, der Syrer ausgeforscht. Sex mit Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind, ist grundsätzlich verboten. Das gilt selbst für Jugendliche, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.

„Das Kind ist zu 100 Prozent von ihm“, versicherte die 13-Jährige in ihrer Zeugeneinvernahme. Sie werde das Kind behalten, kündigte sie an. Sie betonte, sie wolle dem Angeklagten „nichts Böses. Das wär mir sehr wichtig, dass er für den Kleinen da sein soll“.

Mutter wollte Schwangerschaftsabbruch
Auch die Mutter des Mädchens wurde als Zeugin befragt. Die 34-Jährige berichtete dem Gericht, ihre Tochter habe ihr am Tag nach dem Sex mit dem Angeklagten davon berichtet. Ihre Tochter sei am Abend nicht von der Schule heimgekommen und habe ihr am folgenden Morgen „erzählt, was war. Es war ein Schock“. Ihre Tochter – das Mädchen wird erst im Juli 14 – sei nun in der 27. Schwangerschaftswoche. Eine Schwangerschaftsunterbrechung sei „mein Wunsch gewesen“, gab die Zeugin zu Protokoll, „aber meine Tochter hat sich anders entschieden.“

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