Auf Druck von Behörde
Google öffnet Auto-Dienste für andere Hersteller
Google ändert auf Druck des deutschen Bundeskartellamts seine Verkaufspraktiken bei Google Automotive Services sowie Google Maps und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Der US-Riese habe sich gegenüber den Wettbewerbshütern verpflichtet, die Verkaufsbedingungen für die Dienste zu ändern, teilte die Behörde mit.
„Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Deren Auswirkungen seien dabei nicht auf Deutschland beschränkt.
Kritik an Bündel-Verkauf
Das Kartellamt hatte in dem Verfahren kritisiert, dass die Praxis, Lizenzen für die Karten zum Einsatz in Navigationssystemen nur zusammen mit dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant an Autobauer zu verkaufen, andere Anbieter blockiere. Es hatte gedroht, Google diese Praktiken zu untersagen. Nun verpflichtete sich der US-Riese, Wettbewerbsbeschränkungen einzustellen – die entsprechenden Verfahren des Kartellamts sind damit beendet.
„Bislang konnten die verschiedenen Kartendienste von Google nur eingeschränkt mit den Diensten anderer Anbieter kombiniert werden“, sagte Mundt. „Diese Beschränkungen sind jetzt zugunsten einer größeren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben.“ Google habe zugesagt, vertragliche Beschränkungen für eine gemeinsame Verwendung der Kartendienste mit denen anderer Anbieter wie etwa Here, Mapbox oder TomTom aufzuheben.
Kartellamt erhofft sich mehr Wettbewerb
Bei den in Google Automotive Services enthaltenen Diensten war ein Einzelbezug zudem bis jetzt nicht möglich. Auch dies ändere die Übereinkunft: „Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren“, sagte Mundt. „Das eröffnet neue Chancen für alternative Anbieter.“ Google-Konkurrenten könnten nun etwa zusammen mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.
Das Kartellamt griff bei dem Verfahren auf neue Regelungen zurück, die ihm ein härteres Vorgehen gegen Online-Riesen ermöglichen. Die Bonner Wettbewerbshüter können dabei Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben“, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken besser untersagen. Im Falle der Google-Mutter Alphabet hatte das Kartellamt bereits eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ festgestellt – ebenso ist dies etwa bei Amazon und Meta der Fall.
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