Gleich an mehreren Stellen durchlöcherte ein Tunesier Zellenwände in der Justizanstalt Graz-Karlau. Er habe nur „ein Fenster“ zu seinem Nachbarn graben wollen, erklärt der 27-Jährige vor Gericht. Seine Tätigkeit als „Maulwurf“ dürfte den inzwischen entlassenen Mann wieder hinter Gitter bringen.
Seine Haftstrafe in der Karlau hat ein 27-jähriger Tunesier eigentlich schon abgesessen, am Freitag stand er nun aber wegen Vorfällen in dieser Zeit im Mai und Juni des Vorjahres erneut vor Gericht. Denn erst nach seiner Entlassung kam ans Tageslicht, dass der fünffach vorbestrafte Mann mehrere Löcher in Zellenwänden hinterlassen hat.
Da wäre zunächst der Versuch, „so was wie ein Fenster“ zu seinem Zellennachbarn zu graben. Dieser habe psychische Probleme gehabt und wollte vor allem in der Nacht nicht alleine sein, so die Erklärung. Der Nachbar – er hat von seiner Seite „entgegen gegraben“ – wurde dafür inzwischen bereits verurteilt und bekam zehn zusätzliche Monate aufgebrummt.
Doch dem Tunesier ging es offenbar nicht nur um psychischen Beistand für seinen Kollegen, er hatte noch weitere Grabungsarbeiten im Sinn: Knapp einen Monat später versuchte er, sich in einer anderen Zelle durch die Decke in einen darunter liegenden Haftraum zu graben. Dabei soll er unter anderem ein Tischbein verwendet haben. Und: Auch die Außenmauer nahm er in derselben Zelle in Angriff.
Fluchtambitionen spielen keine Rolle
Ob seiner Erklärungsversuche und der Beteuerung, er wollte ja gar nicht ausbrechen, erläuterte Richter Hanspeter Draxler: „Der Grund ist heute eigentlich egal. Ob Sie fliehen wollten oder nicht – es geht um schwere Sachbeschädigung.“ Der tatsächliche Schaden hält sich zwar in Grenzen, doch zählen Gefängnismauern zur sogenannten kritischen Infrastruktur.
Da hilft auch ein weiterer Rechtfertigungsversuch des Tunesiers nichts: „Einen Monat später hätten sie die Mauer sowieso eingerissen“, meint der Mann und dürfte damit die laufenden Umbauarbeiten im größten steirischen Gefängnis meinen.
„Ich entschuldige mich für den Schaden, den ich angerichtet habe. Ich möchte jetzt aber wirklich ein neues Leben anfangen“, sagt der Angeklagte abschließend. Damit wird es aber vermutlich noch etwas dauern: Angesichts seiner Vorgeschichte verurteilt ihn der Richter zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Der Tunesier nimmt das Urteil sichtlich wenig erfreut nicht an und meldet Rechtsmittel an – die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.
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