Der Linzer SP-Stadtchef Dietmar Prammer hat mit seinen Plänen, eine PV-Pflicht für Neubauten quasi via Überholspur einzurichten, einen Rückschlag erlitten. Laut APA vertritt das Land Oberösterreich die Ansicht, dass Prammers Abkürzung über ein sogenanntes Ediktalverfahren, mit dem man in einem Schwung alle Bebauungspläne in der Stadt ändern hätte können, nicht zulässig ist.
Prammer hatte im Bürgermeisterwahlkampf angekündigt, eine PV-Pflicht umsetzen zu wollen. Geplant war demnach, PV-Anlagen auf Neubauten und Aufstockungen verpflichtend vorzuschreiben. Um dies schnell umsetzen zu können, wollte man das im Rahmen eines Ediktalverfahrens tun. Damit wäre die Regelung für alle neu zu schaffenden und bestehenden Linzer Bebauungspläne gültig. Im Rahmen des Ediktalverfahrens hätte man u.a. auch den Schutz wertvoller Bäume festschreiben wollen. Das Land hält das aber vor allem hinsichtlich der PV-Pflicht nicht für möglich. Vereinfacht gesagt: Man muss alle Bebauungspläne einzeln ändern, um den Grundeigentümern Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Prammer: 1.130 Bebauungspläne zu ändern
Prammer dauert das zu lange: „Für das Stadtgebiet gibt es aktuell 1.130 Bebauungspläne“, rechnet er vor, „die Erstellung und das Verfahren eines Bebauungsplanes erfordern in der Regel mindestens ein Jahr.“ Er fühle sich vom Land im Hinblick auf die Erreichung der städtischen Klimaziele zu wenig unterstützt. „Wir arbeiten deshalb an einer Resolution mit einem Appell an das Land Oberösterreich, uns eventuell auf dem Wege einer entsprechenden Verordnungsermächtigung bei unseren Klimazielen zu unterstützen“, so Prammer.
Zustimmung durch das Land OÖ nicht möglich
„Aufgrund der geltenden Rechtslage ist dem Land OÖ eine Zustimmung zur vorgelegten Ediktalverordnung der Stadt Linz nicht möglich. Dies ist der Stadt Linz von der zuständigen Abteilung Raumordnung als Aufsichtsbehörde schon im Entstehungsprozess dieser Ediktalverordnung ganz klar kommuniziert worden“, hieß es aus dem Büro von Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP). Dort verweist man auch darauf, dass es im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die unter anderem eine PV-Verpflichtung für Gebäude vorsehe, entsprechende bundes- und landesgesetzliche Regelungen geben werde.
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