Um die eigene Sucht finanzieren zu können, verkaufte eine Burgenländerin Unmengen von Heroin an Jugendliche. Beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt zeigte sich die 22-Jährige reumütig.
Seit dem 15. Lebensjahr ist die junge Frau drogenabhängig. Irgendwann, recht bald, geht halt leider das Taschengeld aus. Also versuchen wir, die Sucht zu finanzieren.
1,8 Kilo Heroin für den Eigenbedarf
Der 22-jährigen Nordburgenländerin wird am Landesgericht Eisenstadt vorgeworfen, 4,5 Kilogramm Heroin, Kokain, Speed, Ecstasy und rund 5000 einschlägige Tabletten unter die Leute gebracht zu haben. Auch und vor allem an Jugendliche. Was das Heroin betrifft, ruderte man beim Prozess zurück: 1,8 Kilo sollen für den Eigenbedarf bestimmt gewesen sein.
„Falsche Entscheidungen getroffen“
Bereits bei der Polizei hatte die junge Frau ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nicht unerwähnt ließ sie, dass sie durch einen „schlechten Freundeskreis“ auf die schiefe Bahn geraten sei. Und, dass sie, beeinflusst vom exzessiven Drogenkonsum, falsche Entscheidungen getroffen habe. Die zweifach Vorbestrafte landete sogar im Gefängnis, wie sie dem Schöffensenat unter Tränen berichtete.
Einzige Einnahmequelle
Erworben hatte die Beschuldigte den Stoff bei Dealern in Wien. Mit dem Ziel, sich den Lebensunterhalt sowie teilweise ihren Suchtmittelkonsum finanzieren zu können. Der Drogenhandel war die einzige Einnahmequelle. „Ich war dann arbeitslos und habe über kein reales Einkommen mehr verfügt.“
Verteidiger Andreas Schweitzer warf sich lautstark für seine Mandantin in die Schlacht. „Wir müssen ihr helfen, dass sie von diesem Dreck wegkommt und endlich clean wird!“ Die Frau auf der Anklagebank nickte ebenso wie die Vorsitzende, die hauptsächlich für Jugendstrafsachen zuständig ist. In diesem Fall beginnt die Causa in ebendiesem Alter.
Ein Jahr unbedingte Haft
Angesichts der Mengen, die gewinnbringend verkauft wurden, scheint der Spruch milde. Aber: Man muss das Alter der Frau berücksichtigen. Und schlussendlich geht es auch darum, dass das Leben mit 22 noch nicht vorbei ist, solange man sich anständig aufführt: Drei Jahre Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt. Weiters muss die Burgenländerin fortan mit der Bewährungshilfe kooperieren und nach der Entlassung eine Entzugs-Therapie beginnen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
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