Ungemach für die Bierpartei und die FPÖ: Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat über beide Parteien Geldbußen verhängt. Grund dafür sind Webshop-Verkäufe, Zeitungsinserate und nicht ordnungsgemäß deklarierte Parteispenden. Insgesamt werden nun über 56.000 Euro Strafe fällig.
Für die Bierpartei und ihren Gründer Dominik Wlazny kommt es besonders dick: Rund 15.000 Euro Strafe wurden wegen des Verkaufs von Fanartikeln über den Webshop der Band Turbobier verhängt, deren Frontmann Wlazny ist. Der UPTS folgte dabei der Einschätzung des Rechnungshofs, dass die Website zu einem Drittel als Werbe- und Verkaufsplattform für die Partei diente.
Den Angaben zufolge hat die Bierpartei diese erhaltenen Spenden nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Zudem sei die zulässige Spendenhöhe überschritten worden. Zusätzliche 5000 Euro Strafe erhielt die Partei für eine verspätet gemeldete Spende.
Parteispende wurde nicht als solche ausgewiesen
Noch teurer kommt der Gesetzesverstoß der FPÖ zu stehen: Die FPÖ Salzburg muss rund 26.000 Euro Strafe zahlen. Dabei geht es um Inserate des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs Salzburg, die sowohl die FPÖ Salzburg als auch deren Bürgermeisterkandidaten bewarben. Sowohl der Rechnungshof als auch der UPTS werteten dies als Spende an die Partei, allerdings schien der Gemeinderatsklub in der Spendenliste des Rechenschaftsberichts nicht auf.
Strafe auch wegen FPÖ-Zeitung
Weitere 15.500 Euro muss die FPÖ für Verstöße im Zusammenhang mit ihrer „Neuen Freien Zeitung“ berappen. Die Partei hatte es unterlassen, Einnahmen und Ausgaben aus ihrer Eigenschaft als Medieninhaberin im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Eine kleinere Summe von 330 Euro wird fällig, weil von ihrem früheren Klubobmann in Oberösterreich, Herwig Mahr, Sachspenden in Form von Veröffentlichungen angenommen wurden.
Zusätzlich wurden Facebook-Anzeigen vom Freiheitlichen Landtagsklub bezahlt, die jedoch keinerlei Bezug zu diesem aufwiesen.
Nicht in allen Fällen gab der UPTS dem Rechnungshof recht: Ein Verfahren gegen die FPÖ Kärnten bezüglich eines Fanshops wurde eingestellt. Der Rechnungshof hatte argumentiert, dass der Verkauf von Werbeartikeln der FPÖ über den Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei darstelle. Der UPTS widersprach jedoch grundsätzlich der Auffassung, dass es sich beim betroffenen Shop um den Fanshop der FPÖ Kärnten handelt.
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