Wie bekomme ich mein Pflegegeld? Bin ich richtig eingestuft? Und was tue ich, wenn mir mehr zusteht? Die AK klärt auf.
Eine 86-jährige Pensionistin aus dem Nordburgenland bezog Pflegestufe 1, bevor sie im Juni 2024 eine Erhöhung beantragte. Der zuständige Versicherungsträger stellte fest, dass sich ihr Zustand verschlechtert hatte und gewährte ab Juli 2024 Pflegestufe 2. Kaum hatte die Frau diesen Bescheid erhalten, verschlechterte sich ihre gesundheitliche Situation aber drastisch: Sie konnte kaum noch gehen und entwickelte eine hochgradige Sehbehinderung.
Mehr Geld ab Folgemonat
Die Angehörigen der Betroffenen wandten sich daraufhin an die Sozialrechtsexperten der Arbeiterkammer Burgenland, die Mitglieder und ehemalige Mitglieder bei der Bekämpfung von Pflegegeldbescheiden unterstützen. Tatsächlich gelang es, den Bescheid zu bekämpfen. „Ein von uns beim Landesgericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozialbericht beantragtes Gutachten bestätigte die deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Pflegegeldwerberin im August 2024. Dadurch konnten wir uns mit der Pensionsversicherungsanstalt, dem zuständigen Versicherungsträger, auf eine höhere Pflegestufe einigen. In Folge bekam die besagte Pensionistin das Pflegegeld der Stufe 3 zuerkennt“, erklärt Arbeiterkammer-Juristin Leah Hausmann.
Gleich Antrag stellen
Dieser Fall sei im Pflegegeldbereich keine Seltenheit, so die Expertin weiter. Häufig verschlechtere sich der Gesundheitszustand von Betroffenen innerhalb kurzer Zeit mehrmals. „Ein neuer Antrag ist bei Nachweis einer derartigen Verschlimmerung jederzeit möglich und sinnvoll. Er sollte immer rasch gestellt werden, da ein höheres Pflegegeld frühestens ab dem nächstfolgenden Monatsersten gewährt werden kann“, rät Hausmann.
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