Hilfreicher Service

Wie die Arbeiterkammer höheres Pflegegeld erkämpft

Burgenland
14.04.2025 11:00

Wie bekomme ich mein Pflegegeld? Bin ich richtig eingestuft? Und was tue ich, wenn mir mehr zusteht? Die AK klärt auf.

Eine 86-jährige Pensionistin aus dem Nordburgenland bezog Pflegestufe 1, bevor sie im Juni 2024 eine Erhöhung beantragte. Der zuständige Versicherungsträger stellte fest, dass sich ihr Zustand verschlechtert hatte und gewährte ab Juli 2024 Pflegestufe 2. Kaum hatte die Frau diesen Bescheid erhalten, verschlechterte sich ihre gesundheitliche Situation aber drastisch: Sie konnte kaum noch gehen und entwickelte eine hochgradige Sehbehinderung.

Mehr Geld ab Folgemonat
Die Angehörigen der Betroffenen wandten sich daraufhin an die Sozialrechtsexperten der Arbeiterkammer Burgenland, die Mitglieder und ehemalige Mitglieder bei der Bekämpfung von Pflegegeldbescheiden unterstützen. Tatsächlich gelang es, den Bescheid zu bekämpfen. „Ein von uns beim Landesgericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozialbericht beantragtes Gutachten bestätigte die deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Pflegegeldwerberin im August 2024. Dadurch konnten wir uns mit der Pensionsversicherungsanstalt, dem zuständigen Versicherungsträger, auf eine höhere Pflegestufe einigen. In Folge bekam die besagte Pensionistin das Pflegegeld der Stufe 3 zuerkennt“, erklärt Arbeiterkammer-Juristin Leah Hausmann.

Leah Hausmann ist Juristin in der Arbeiterkammer und konnte für eine 86-jährige Pensionistin mehr Pflegegeld herausholen. (Bild: AK Bgld.)
Leah Hausmann ist Juristin in der Arbeiterkammer und konnte für eine 86-jährige Pensionistin mehr Pflegegeld herausholen.

Gleich Antrag stellen
Dieser Fall sei im Pflegegeldbereich keine Seltenheit, so die Expertin weiter. Häufig verschlechtere sich der Gesundheitszustand von Betroffenen innerhalb kurzer Zeit mehrmals. „Ein neuer Antrag ist bei Nachweis einer derartigen Verschlimmerung jederzeit möglich und sinnvoll. Er sollte immer rasch gestellt werden, da ein höheres Pflegegeld frühestens ab dem nächstfolgenden Monatsersten gewährt werden kann“, rät Hausmann.

Porträt von Burgenland-Krone
Burgenland-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Burgenland Wetter
7° / 18°
Symbol wolkenlos
9° / 19°
Symbol wolkenlos
4° / 18°
Symbol wolkenlos
6° / 19°
Symbol wolkenlos
7° / 18°
Symbol wolkenlos
Immobilien Burgenland
IMMOBILIEN
JOBS
AUTOS
BAZAR

Typ
Wohnungen
Häuser
Gewerbeobjekte
Grund und Boden
Kleinobjekte
Suche läuft


Möchten Sie jetzt eine private Immobilie in unseren Marktplätzen inserieren?


Kostenlose Spiele
Vorteilswelt