Gegen den 21-jährigen Grundwehrdiener, der im Oktober vergangenen Jahres in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau einen tödlichen Schuss abgegeben hat, wurde jetzt Mordanklage erhoben.
Die Ermittlungen der Justiz sind abgeschlossen – die Anklage wurde zugestellt: Demnach gibt es ausreichend Beweise und Indizien gegen den 21-jährigen Soldaten für eine Mordanklage. Wie berichtet, hat dieser am 22. Oktober mit seiner Dienstwaffe im Wachzimmer der Türk-Kaserne einen tödlichen Schuss auf den Grundwehrdiener Mustafa P. abgegeben. Laut Schützen ein tragisches Unglück.
Hätte mein Mandant ihn mit der Waffe zuvor bedroht und vorsätzlich abgedrückt, hätte das Opfer das wohl nach der Schussabgabe auch kundgetan. Und nicht von einem ,Stich“ geredet.
erklärt Strafverteidiger Kurt Jelinek
Dennoch wird kein Einspruch gegen die Anklage erhoben. Der Verdächtige wird auf nicht schuldig und auf grob fahrlässige Tötung plädieren. Denn laut seinem Anwalt Kurt Jelinek würden Überwachungsbilder „belegen“, dass es keine vorsätzliche Tat war. „Auf dem Video ist zu sehen, wie das Opfer aus der Kaserne kommt, zusammenbricht und sagt, dass ihn etwas in den Rücken gestochen hat. Wäre er zuvor bedroht geworden und hätte mein Mandant bewusst abgedrückt, hätte das Opfer dies wohl auch kundgetan.“
Kein nachvollziehbares Tatmotiv
Die Justiz deutet dies allerdings anders, geht von einem Schockzustand des Opfers aus. Zudem habe sich der Angeklagte in zahlreiche Widersprüche verstrickt, seine Aussagen geändert. Was Verdachtsmomente grundsätzlich nur selten entkräftet. Das einzige „Problem“: Es gibt kein nachvollziehbares Tatmotiv. Aber dieses braucht es für eine Mordanklage auch nicht.
Zum einen widerlegen Sachverständige die Schilderungen des Angeklagten, zum anderen widerspricht er sich selbst. Und das spricht nicht gerade für ein reines Gewissen und Unschuld.
so Opferanwalt Nikolaus Rast
„Nichts deutet auf vorangegangene Konflikte hin“, so Jelinek. „Es wurde nichts auf dem Handy meines Mandanten gefunden.“ Bis auf ein Video auf einer Social Media, in dem der Angeklagte über Ausländer schimpfte. Weshalb sich Schütze und Opfer kurz vor der Tat noch Selfies von ihren Schultern schickten, kann bzw. möchte der Verdächtige nicht begründen.
Prozess in zwei Monaten
Unabhängig davon sei der Fall laut Opferanwalt Nikolaus Rast ein Lehrbuchbeispiel für das Verbrechen des Mordes. „Verschiedene Darstellungen, wie es zur Schussabgabe gekommen sein soll, sprechen nicht für ein reines Gewissen und Unschuld. Abgesehen davon widerlegen auch Sachverständige die Schilderungen des Angeklagten.“ Am Ende werden die Geschworenen entscheiden – in zwei Monaten soll es zum Prozess kommen.
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