Beschwerde angemeldet

Kellermayr-Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Oberösterreich
14.04.2025 10:53

Das Urteil im aufsehenerregenden Prozess um die Hausärztin Lisa-Maria Kellermayr ist noch nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft Wels hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Auf der Anklagebank saß, wie berichtet, ein 61-Jähriger wegen Drohmails an die Medizinerin.

„Wir melden Nichtigkeitsbeschwerde an“, sagt Christian Hubmer, Leiter der Staatsanwaltschaft Wels, zur „Krone“. Damit ist der Urteilsspruch von vergangener Woche weiterhin nicht rechtskräftig. Auf der Anklagebank im Prozess um die tote Hausärztin Lisa-Maria Kellermayr saß, wie berichtet, ein 61-jähriger Deutscher.

Dem Mann aus Bayern war vorgeworfen worden, mit seinen Drohnachrichten gegen die Hausärztin den Tatbestand der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge erfüllt zu haben. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Landesgericht Wels allerdings im Prozess frei.

Mündliche Begründung reiche nicht aus
„Die Urteilsbegründung hat mündlich stattgefunden und kann dementsprechend nicht allumfassend sein“, sagt Hubmer. Einige Argumente, die zur Anklage geführt haben, würden sich in der mündlichen Begründung nicht wiederfinden. Deshalb habe die Anklagebehörde nun Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Das heißt noch nicht, dass die Beschwerde auch tatsächlich ausgeführt wird. „Wir werden auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden“, so Hubmer weiter. Wann das Schriftstück eintrifft, ist noch unklar: „Das Verfahren war sehr umfänglich. Vor diesem Hintergrund ist das zeitlich schwer abzuschätzen“, sagt Hubmer.

Freispruch im Zweifel
Die Seewalchener Ärztin Lisa-Maria Kellermayr hatte sich im Sommer 2022 das Leben genommen, nachdem sie von Corona-Impfgegnern in Nachrichten bedroht worden war, unter anderem auch vom Angeklagten. Die Richterin begründete vergangenen Mittwoch den Freispruch für den 61-Jährigen so: Bei den ersten Nachrichten sei für den Verfasser nicht erkennbar gewesen, unter welchem Druck Kellermayr bereits stand. Und bei den Nachrichten kurz vor ihrem Tod konnte der Senat nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststellen, ob sie zum Suizid-Entschluss beigetragen haben.

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