Vergangenen Mittwoch schockierten Bilder des Vereins gegen Tierfabriken aus einem Schweinestall im Bezirk Leibnitz. Tiere waren teils schwer verletzt und lebten auf engstem Raum auf Vollspaltenboden. Jetzt bringt der VGT eine weitere Anzeige gegen den Betrieb ein.
Offene und eiternde Wunden, die Buchten heillos überfüllt, Schweine waren verdammt zum Nichtstun, lagen hilflos am Boden, kamen nicht mehr auf, zwei waren sogar tot, wie die Behörde später feststellte: Diese dramatischen Zustände in einem Vollspaltenboden-Mastbetreib in Seibersdorf (Bezirk Leibnitz) deckte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) auf. Zwölf Tiere mussten von ihrem Leid erlöst, 40 verarztet werden. Die Mängelliste im Stall war lang. Ein Teil der Lüftung steht still, weil die Leitungen durchgerostet sind, die Schweine drohten zu ersticken.
Gegen die Besitzer des Betriebs wurde vergangene Woche Anzeige wegen Tierquälerei erstattet. Das Landeskriminalamt ermittelt in der Causa. Der VGT setzt aber nun eine weitere Anzeige drauf: Sie zeigen den Besitzer an, weil den Schweinen „kein physisch angenehmer Liegebereich“ zur Verfügung stand. Einen solchen sieht die Tierhalteverordnung aber laut VGT seit 1. September 2022 vor.
Kritik an Amtstierärzten
Es ist bereits das fünfte Mal, dass der VGT auf dieser Basis einen Betrieb anzeigt. „Unfassbar, mit was für einer Leichtigkeit die Bestimmung übergangen wird. Seitens der Amtstierärztinnenschaft setzt man offenbar auf das Prinzip ‘Wo kein Kläger, da kein Richter‘. Dabei sollte wirklich allen Menschen sofort klar sein, dass ein Vollspaltenboden diese Bestimmung nicht erfüllen kann“, sagt Martin Balluch vom VGT. Schlusssatz: „Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen versuchen, dass auch für Tiere der Rechtsstaat gilt!“
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