Urteil frustriert ihn

Wiener (27) zertrümmerte Ex-Freundin das Gesicht

Gericht
14.04.2025 12:30

Es bestand eine aufrechte einstweilige Verfügung, bei der Polizei lag bereits eine Anzeige wegen Gewalt gegen seine Ex-Freundin vor. Und trotzdem suchte er sie am 5. Jänner in ihrem Wohnhaus im 16. Bezirk auf. „Er schlug wahllos auf den ganzen Körper der Frau ein. Mindestens zehnmal“, berichtete eine ältere Bewohnerin. Die Zusatzstrafe von sieben Monaten Haft scheint ihn aber kalt zu erwischen.

Die Bilder, die im Verhandlungssaal 306 im Wiener Landl gezeigt werden, lassen Zuhörer und Medienvertreter zusammenzucken – sie zeigen das Gesicht jener jungen Frau, die am 5. Jänner von ihrem Ex-Freund brutal zusammengeschlagen wurde. Nur wenige Gesichtsknochen des Opfers waren nach dem Angriff nicht gebrochen ...

„Nüchtern haben wir uns verstanden“
Trotz aufrechter einstweiliger Verfügung – es kam nicht das erste Mal zu Gewalt – trafen sie sich im Stiegenhaus der Frau. „Es war ohnehin eine angespannte Situation“, erklärt der 27-Jährige. „Wenn wir nüchtern waren, haben wir uns gut verstanden. Aber, wenn wir zum Alkohol gegriffen haben, haben wir immer gestritten.“ So war es auch an jenem Tag – das räumte er auch bereits bei der Polizei kurz nach der Prügelattacke ein. Dort spricht er jedoch noch von einem einzigen Faustschlag.

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Der Mann ist dann auf sie zugelaufen. Er schlug wahllos auf den ganzen Körper der Frau ein. Mindestens zehnmal.

Alte Dame als Zeugin

„Das lässt sich mit den Verletzungen überhaupt nicht vereinbaren“, stellt Richter Christian Gneist mit Blick auf die Bilder des blutverschmierten und geschwollenen Gesichts des Opfers trocken fest. Vor dem Schöffensenat entscheidet sich der Angeklagte nun zu einem Geständnis – und zwar „voll und ganz“, wie er angibt. „Der Alkohol hat mich fest im Griff. Das soll natürlich keine Ausrede sein“, so der teilzeitangestellte Möbelpacker. 

Gesicht regelrecht zertrümmert
Auf Zeugen kann also verzichtet werden. Verlesen wird aber die Aussage einer alten Dame, die im gleichen Wohnhaus auf der Schmelz im 16. Bezirk wohnt und die absichtlich schwere Körperverletzung mitbekam: „Die Frau hat geschrien, er solle sie in Ruhe lassen. Der Mann ist dann auf sie zugelaufen. Er schlug wahllos auf den ganzen Körper der Frau ein. Mindestens zehnmal.“ Sie erlitt dadurch einen Trümmerbruch der Nase, einen Bruch des Kiefers, der Augenhöhle und diverse Prellungen.

Urteil erwischt Angeklagten kalt
Der Gewaltausbruch im Jänner war aber nicht das erste Mal, dass der 27-Jährige zuschlug: Bereits Anfang Februar wurde er unter anderem wegen Körperverletzung seiner Ex-Freundin verurteilt. Im Bezirksgericht fasste er 22 Monate auf Bewährung aus.

Dazu setzt es nun im Landesgericht eine nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von sieben Monaten im Gefängnis – drei davon saß er bereits in Untersuchungshaft. Und obwohl der junge Wiener im Sommer wieder nach Hause kann, scheint er die Haftstrafe nicht gut aufzufassen. Richter Gneist stellt nach der Reaktion auf das Urteil fest: „Die Frustrationstoleranz ist da das Thema, an dem Sie arbeiten sollten“

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