Aus für „Zubeißen“

Umstrittenes Hundetraining ab sofort verboten

Tierecke
15.04.2025 05:45

Lange blockiert, jetzt tritt endlich das Verbot in Kraft. Jahrelang hat die sogenannte „Beißlobby“ mit lautem Getöse neue Regulierungen für das in die Kritik geratene Angriffstraining von Hunden verhindert. Mit 15. April ist Schluss mit der tierquälerischen Praxis! Gültig für alle – außer für Zugriffshunde der Bundesbehörden.

Immer wieder tauchten in den letzten Jahren Fotos, Berichte und verstörende Videos auf, in denen die Problematik rund um das „Beiß- und Angriffstraining“ offensichtlich wurde. Zu sehen: Jaulende Hunde, überforderte Menschen und Trainingsmethoden, die man eher im letzten Jahrhundert vermuten würde.

Die Vertreter des „Gebrauchshundesports“ sprechen dann gerne von vereinzelten „schwarzen Schafen“, denen man mit keinen Mitteln Herr werden könne. Doch schon alleine die Tonalität in der offiziellen „Schutzdienst“ Prüfungsordnung für Hunde liest sich fragwürdig: Es ist von energischen Drohungen gegen das Tier, Andeutung von Schlägen und Abwehr eines Angriffs die Rede.

Per ministerieller Verordnung 
Das alles muss der Vierbeiner über sich ergehen lassen, bevor er in den mittels Jutearm geschützten Unterarm eines Menschen beißt. Doch das gehört ab heute in Österreich der Vergangenheit an, denn der Gesetzgeber möchte nicht, dass privat geführte Hunde ein gegen Menschen gerichtetes Angriffsverhalten lernen. Und das umfasst auch den Teil im Gebrauchshundesport, der sich – nomen est omen – „Schutzdienst“ nennt. 

Schutz für Mensch und Tier
Denn abseits der möglichen tierschutzrelevanten Übertretungen – es ist im Tierschutzgesetz klar verboten, die Aggressivität oder Kampfbereitschaft zu erhöhen – geht es auch um den Schutz von Menschen. Fehlverknüpfungen und schwere Beißvorfälle können nicht ausgeschlossen werden, wie traurige Beispiele aus der Vergangenheit beweisen. 

Mit dem Stock werden dem Hund Schläge angedroht, er darf allerdings unter keinen Umständen von selber auslassen – sonst fällt er bei der Prüfung durch.  (Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)
Mit dem Stock werden dem Hund Schläge angedroht, er darf allerdings unter keinen Umständen von selber auslassen – sonst fällt er bei der Prüfung durch. 

Der Weg zum „Aus“ war steinig
Auch die „Krone“ unterstützte die Forderung einer Allianz der größten Tierschutzorganisation des Landes, diese Art des Trainings zu verbannen. Hilfe kam von politischer Seite, denn die „Anti-Beißverordnung“ wurde von einschlägigen „Hundeklubs“ heftig bekämpft. Man verortete eine willkürliche Abschaffung von Freizeitaktivitäten von Hund und Herrl. 

Doch die zuständige Staatssekretärin für Tierschutz Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Tierschutzsprecher Christoph Pramhofer (NEOS) konnten der aggressiven Argumentationslinie der Befürworter nicht folgen und hielten an dem nun in Kraft tretenden Verbot fest. 

Wer ist von dem Verbot betroffen?

  • Diensthunde von Polizei und Militär sind von der Verordnung ausgenommen!
  • Die Ausbildung von Rettungs-, Therapie- oder Blindenführhunden ist nicht von dem Verbot betroffen.
  • Das Verbot dreht sich um Teile von Ausbildungen oder sportlichen Aktivitäten (auch in Vereinen), die ein gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten.
  • Verbeißen in vom menschlichen Körper abgegrenzte Gegenstände wie Seile, Frisbees oder ähnliches ist weiterhin erlaubt. Nur der Biss in den vom Menschen getragenen Schutzärmel oder Schutzanzug ist verboten. 
  • Sportarten wie etwa Agility, Flyball oder weitere Aktivitäten können bedenkenlos ausgeübt werden.

„Es darf als Meilenstein für den Tierschutz gefeiert werden und ich bedanke mich bei diesen Politikern für ihren Weitblick. Denn Österreich nimmt nun wie in vielen anderen Bereichen auch wieder eine Vorreiterrolle im Tierschutz ein, auch wenn eine gewisse Lobby das nicht wahrhaben will“, zeigt sich auch Tierecke-Chefin Maggie Entenfellner erfreut. 

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