Eltern waren dagegen
Lehrerin nennt Schüler bei Wunschnamen: Gefeuert
Eine Lehrerin an der Satellite Highschool im Bezirk Brevard (US-Bundesstaat Florida) wird ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie eine Schülerin mit einem selbst gewählten Namen angesprochen hat, ohne dass eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorlag.
Das berichten unter anderem die Zeitung „Florida Today“ sowie der Sender WKMG-TV. Die zuständige Schulbehörde bestätigte, dass der Vertrag von Lehrerin Melissa Calhoun nicht verlängert werde.
Lehrer brauchen explizite Erlaubnis
Hintergrund ist eine Regelung der Schulbehörde von 2023, die Lehrkräften untersagt, Schüler mit einem anderen als dem offiziellen Namen anzusprechen, sofern keine explizite Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Spitznamen oder um einen Namen handelt, der mit einer geschlechtlichen Identität in Verbindung steht.
Die Schulbehörde reagierte auf einen Hinweis der Eltern des betroffenen Kindes. Daraufhin wurde eine interne Untersuchung eingeleitet. Sprecherin Janet Murnaghan erklärte gegenüber „Florida Today“, Calhoun habe eingeräumt, bewusst gegen die Regel verstoßen zu haben. Sie habe eine schriftliche Verwarnung erhalten. Da der Vorfall nach aktuellem Recht als Gesetzesverstoß gewertet wird, werde nun auch Calhouns Lehrerlizenz überprüft.
Trotz des bevorstehenden Ausscheidens aus dem Schuldienst darf Calhoun ihren aktuellen Vertrag noch bis Mai erfüllen.
Erster dokumentierter Fall unter neuer Regelung
Laut Medienberichten handelt es sich um den ersten öffentlich bekannten Fall, in dem eine Lehrkraft in Florida aufgrund der sogenannten „Preferred Name Rule“ ihren Job verliert. Die Regel ist Teil einer umfassenden Bildungsagenda unter Gouverneur Ron DeSantis, der bereits 2022 das sogenannte „Don’t Say Gay“-Gesetz unterzeichnet hatte, das Unterricht zu Themen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in Grundschulen verbietet und später auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet wurde.
Schüler fordern Lehrerin zurück
Die Entscheidung der Schulbehörde hat teils heftige öffentliche Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche Schüler und Kollegen sprachen sich auf einer Schulratssitzung für Calhoun aus. Kollegin Kristine Staniec warf der Schulbehörde vor, den Fall „unter den Teppich kehren“ zu wollen. Sie sagte: „Es gab keinen Schaden, keine Bedrohung der Sicherheit, keine böswillige Absicht – nur den Versuch einer Lehrerin, eine Verbindung zu einem Schüler oder einer Schülerin herzustellen.“
Schüler organisierten eine Petition zur Wiedereinstellung Calhouns, die laut US-Medien innerhalb kürzester Zeit zehntausende Unterschriften sammelte. Auch bei der Schulratssitzung wurde ein Ausdruck mit mehreren Hundert handschriftlichen Unterschriften vorgelegt.
Ein Schüler sagte, Calhoun sei eine „beliebte Lehrerin“, die sich nicht nur im Unterricht, sondern auch bei außerschulischen Aktivitäten wie dem Mock-Trial-Team stark engagiere. Eine andere Schülerin lobte sie als „brillante Lehrerin, ganz der Bildung verpflichtet“.
Rechtliche Grauzone
Während die Regelungen zur Namensverwendung klar eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorschreiben, bleibt unklar, welche Sanktionen bei einem Verstoß konkret vorgesehen sind. Die aktuelle Gesetzgebung enthält keine verbindliche Strafnorm für Lehrkräfte in solchen Fällen. Parallel dazu laufen mehrere rechtliche Auseinandersetzungen über weiterführende Regelungen zu Pronomengebrauch und geschlechtlicher Identität im Schulkontext.
Ein Teil der entsprechenden Gesetze wurde durch ein Bundesgericht vorläufig blockiert, der Fall liegt nun bei einem Berufungsgericht.
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