Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und verbotenen Waffenbesitzes ist am Montag ein 33-jähriger Vorarlberger am Schwurgericht in Feldkirch rechtskräftig verurteilt worden. Das Urteil: ein Jahr bedingte Haft und 9000 Euro Geldstrafe.
Er verschickte 14 den Nationalsozialismus verharmlosende „Whats-App-Bilder“ an Freude und Bekannte, stellte gerne öffentlich sein NS-Tattoo am Bein in Form einer „Schwarzen Sonne“ zur Schau, besaß verbotene Waffen samt Schalldämpfer und dekorierte die Wohnzimmervitrine mit zwei Flaschen Hitler-Bier. Doch von einer nationalsozialistischen Gesinnung will der 33-Jährige bei Verfahren am Landesgericht Feldkirch auf Nachfrage des vorsitzenden Richters, Theo Rümmele, nichts wissen.
Überraschender Besuch der Polizei
Der Beschuldigte gibt zu, ein Bild mit dem Konterfei Adolf Hitlers und der Aufschrift „Guter Junge“ sowie eine am 20. April 2024 verschickte Geburtstagskarte mit dem Abbild Hitlers und der Aufschrift „Happy Birthday“ per „WhatsApp“ an Dritte weitergeleitet zu haben. Er verteidigt sich jedoch dahingehend, nicht der Urheber gewesen zu sein. Dass er sich trotzdem einer Straftat schuldig gemacht hat, will er nicht gewusst haben. Das erklärte ihm schließlich die Polizei, als diese plötzlich vor der Haustür stand.
Im Zuge der Hausdurchsuchung stellten die Beamten dann auch zwei Repetierbüchsen mit daran montierten Schalldämpfern sowie Hitler-Bierflaschen sicher. „Die Waffen habe ich einem Jäger abgekauft und diese ordnungsgemäß im Waffenschrank verstaut.“ Zum Hitler-Bier sagt er: „Die Flaschen mit dem Hitler-Etikett habe ich geschenkt bekommen. Ich trinke aber nur Mohren. Deshalb habe ich die Geschenke in einer Vitrine neben der Terrassentür abgestellt und verstauben lassen.“ Das Tattoo an der Wade habe er mittlerweile entfernen lassen.
Schuldspruch für den 33-Jährigen
Der Prozess endet mit einem Schuldspruch. Da der 33-Jährige jedoch bislang unbescholten und teilweise geständig ist, kommt der Vorarlberger mit zwölf Monaten Haft auf Bewährung davon. Aufgrund seines Einkommens wird die unbedingte Geldstrafe mit 9000 Euro bemessen. Dazu kommen noch 500 Euro Verfahrenskosten. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt sind mit dem Urteil einverstanden. Es ist bereits rechtskräftig.
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