Das ungarische Parlament hat am Montag die Verfassung geändert, um klarzustellen, dass es in dem EU-Mitgliedsstaat nur zwei Geschlechter gibt: Mann und Frau. Die 15. Verfassungsänderung, die mit 140 zu 21 Stimmen beschlossen wurde, schränkt auch das Versammlungsrecht ein und ermöglicht die Aussetzung der ungarischen Staatsbürgerschaft.
Die ungarische Verfassung schreibt nun vor, dass es nur noch zwei Geschlechter gibt. Das Geburtsgeschlecht des Menschen sei eine biologische Gegebenheit, die entweder männlich oder weiblich sein könne. Es sei die Pflicht des Staates, den rechtlichen Schutz dieser natürlichen Ordnung zu garantieren. Ungarn schütze das Recht der Kinder auf die eigene Identität entsprechend ihrem Geburtsgeschlecht und sichere eine Erziehung gemäß Werten, die auf der verfassungsmäßigen Identität und der christlichen Kultur Ungarns beruhen.
Minister kann Staatsbürgerschaft aussetzen
Die Aussetzung der ungarischen Staatsbürgerschaft kann vom Minister angeordnet werden, wenn diese eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit Ungarns darstellt. Dabei kann es sich um eine Person handeln, die in der Armee oder im öffentlichen Dienst eines anderen Landes dient, sich einer terroristischen Organisation angeschlossen oder schwere Verbrechen wie Völkermord, Terrorismusfinanzierung oder Hochverrat begangen hat.
Nach einer Sonderklausel kann die Staatsbürgerschaft auch ausgesetzt werden, wenn die Person im Interesse einer ausländischen Macht oder ausländischen Organisation handelt. Dieser Vorwurf wird seitens der ungarischen Regierung regelmäßig gegen Medien und NGOs erhoben, die ihr gegenüber kritisch eingestellt sind.
Von der ursprünglich geplanten Entziehung der ungarischen Staatsbürgerschaft wurde aus völkerrechtlicher Sicht Abstand genommen. Eine Gruppe ungarischer Völkerrechtler, darunter die Tochter und der Schwiegersohn des ungarischen Staatspräsidenten Tamás Sulyok, hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Novelle ausgesprochen, so das Onlineportal „hu.euronews.com“.
Pride-Parade-Verbot festgeschrieben
Mit der Verfassungsänderung wird der Staat zudem berechtigt, die jährliche Pride-Parade zu verbieten. Damit wird eine vor vier Wochen beschlossene Änderung des Versammlungsgesetzes verfassungsrechtlich abgesichert. Die Gesetzesänderung hatte die Parade praktisch bereits unmöglich gemacht.
Verschärfter Kampf gegen Drogenkriminalität
In der Verfassungsänderung enthalten ist auch der Kampf gegen Drogenkriminalität. Strenge Strafen stehen an bei Herstellung, Konsum, Vertrieb und Werbung für Drogen. Mit dem neuen Gesetz soll ein schnelleres, effizienteres Vorgehen der Polizei ermöglicht werden, die den Aktionsplan „Delta“ zur Bekämpfung des Drogenhandels erstellte. Dabei geht es auch um die notwendigen Rechtsregeln für den Schutz von Minderjährigen.
Recht auf Barzahlung
Auch das Recht auf Barzahlung wird als Grundrecht verankert. Die Änderung steht im Einklang mit den internationalen Bemühungen, den Fortbestand des gesetzlichen Zahlungsmittels in Form von Banknoten und Münzen zu gewährleisten, und auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Verwendung elektronischer Zahlungsmittel, betont das Gesetz.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.