„Krone“-Kommentar

Zur Seite getreten

Kolumnen
15.04.2025 11:00

Der erste Präsident des Nationalrats war bislang laut Gesetz berufen, den Vorsitz im „Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus“ zu führen. Die Regierungsparteien haben nun gemeinsam mit den Grünen ein Gesetz beschlossen, wonach Walter Rosenkranz sich in dieser Funktion vertreten lassen oder auch abgewählt werden kann.

EINERSEITS kennen wir den Grund dafür ja: Opfer-Verbände, allen voran die Israelitische Kultusgemeinde, meinen, es sei eine Zumutung für sie, unter dem Vorsitz des Mitglieds einer deutschnationalen Burschenschaft (ein legaler Verein), dessen engster Mitarbeiter familiären Kontakt zu Rechtsextremisten habe (es gilt die Unschuldsvermutung), der den ungarischen Regierungschef (EU-Ratspräsident) im Parlament empfängt und vor dem Bild des ehemaligen NS-Mitglieds Eisenmenger (Staatspreisträger 1953) posiert, über Wiedergutmachungszahlungen zu verhandeln.

ANDERERSEITS steht außer Frage, dass Rosenkranz demokratisch legitimiert, nominiert von der stärksten Partei im Nationalrat und gewählt von einer Mehrheit dortselbst, der zweithöchste Repräsentant der Republik ist. Und niemand in diesem Lande kann sich jenseits der Gesetze aussuchen, ob er mit diesem in seiner Funktion verhandelt oder nicht. Wenn der Nationalratspräsident nun nach dem neuen Gesetzesbeschluss um das lieben Friedens willen „zur Seite tritt“, muss man um der lieben Wahrheit willen eigentlich sagen, dass er „zur Seite getreten“ wurde.

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