Noch tiefer in die Tasche greifen müssen künftig Autofahrer in Innsbruck: Nach Ostern werden die Gebühren in den Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder einmal erhöht. Aus dem Büro der grünen Mobilitätsstadträtin heißt es unter anderem, dass die Erhöhung der Parkgebühren „ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“ sei.
Die Gebühren in den bewirtschafteten Zonen von Innsbruck steigen ab 22. April, also ab dem Dienstag nach Ostern, von derzeit einem Euro auf 1,10 Euro pro halber Stunde. „Damit tritt die im März-Gemeinderat beschlossene Änderung der Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 in Kraft“, heißt es.
Die Erhöhung gelte sowohl in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen als auch in den gebührenpflichtigen Parkstraßen.
Automaten umgestellt, auch Handyparken betroffen
Die Parkscheinautomaten in den betroffenen Zonen seien dann ab dem 22. April auf die neue Gebühr umgestellt – und auch die Anbieter des Handyparkens würden ab diesem Datum den neuen Tarif verrechnen.
In den 90-Minuten-Zonen müssen Autofahrer künftig also 3,30 Euro pro 90 Minuten berappen. Für drei Stunden Parken in den 180-Minuten-Zonen sind 6,60 Euro fällig. Auch in den Parkstraßen solle dieser Tarif gelten, allerdings mit einer Deckelung. Somit seien für ganztägiges Parken künftig neun Euro zu bezahlen – derzeit liege der Tageshöchstbetrag bei acht Euro.
So rechtfertigt die Stadt die Erhöhung
„Die Erhöhung der Parkgebühren ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur gerechteren Verteilung im öffentlichen Raum und soll ein weiterer Anstoß sein, beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umzusteigen. Außerdem wird damit der gesetzlich mögliche Spielraum genutzt, um finanzielle Handlungsmöglichkeiten in budgetär herausfordernden Zeiten zu erweitern“, heißt es vonseiten der Stadt.
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