Eine Pensionistin aus Niederösterreich zahlte ihre Rechnung pünktlich. Doch ein kleiner Fehler auf dem Zahlschein führte zu einer Reihe von Mahnungen und Inkassobriefen.
Renate K. hatte im Oktober 2024 einen Artikel um 52,90 Euro bei Media Shop gekauft und auch gleich bezahlt. Sie glaubte, sie hätte alles richtig gemacht, doch plötzlich flatterten Mahnungen ins Haus.
Obwohl alles in Ordnung schien, kam eine Inkassoforderung
Die Tochter von Frau K., Eleonore J., dachte zuerst, es läge daran, dass ihre Mutter auf den Verwendungszweck nur „Rechnung“ geschrieben hatte, anstatt einen Buchstabencode zur Identifizierung: „Meine Mutter konnte das aber telefonisch klären und ihr wurde gesagt, dass alles in Ordnung wäre.“ Das war es aber nicht. Kurz darauf kam es zu einer Inkassoforderung von Riverty in der Höhe von rund 122 Euro. Aus Angst, ihr könnten sonst rechtliche Konsequenzen drohen, zahlte Frau K. das Geld, obwohl sie zu dem Zeitpunkt noch davon ausgehen musste, dass sie alles korrekt bezahlt hatte.
Niemand reagierte auf Klärungsversuche
Die Tochter versuchte die Sache per E-Mail zu klären, aber sie erhielt weder von Media Shop noch vom Finanzdienstleister eine Antwort und wandte sich deshalb an die Ombudsfrau: „Was kann man in so einem Fall tun, wenn keine Reaktion irgendeiner Firma kommt?“ Ihre Mutter sei 84 und sehr verzweifelt, ließ sie uns wissen.
Eine Null wurde vergessen
Auf Nachfrage kam Bewegung in die Sache. Der Zahlungsdienstleister überprüfte den Fall und stellte fest: Beim ursprünglichen Überweisungsauftrag war ein Tippfehler in der Kontonummer. Frau K. hatte eine Null vergessen. Deshalb konnten die 52,90 Euro nicht verbucht werden. Fraglich ist hier, warum Frau K. dann im Glauben gelassen wurde, dass alles in Ordnung sei, man hätte den fehlenden Zahlungseingang doch kommunizieren müssen.
Inkassobetrag wird aus Kulanz retourniert
Riverty zeigte sich dafür kulant: „Da es bei der Kommunikation zwischen unseren Auftraggeber und Frau K. vor der Übergabe der Forderung an uns, Schwierigkeiten gab, verzichten wir auf unsere Inkassokosten.“ Der eingehobene Betrag soll nun also an Frau K. zurücküberwiesen werden.
Die Ombudsfrau meint: Ein Zahlendreher kann jedem passieren – gerade ältere Menschen brauchen deshalb mehr Unterstützung, nicht Mahndruck. Gut, dass in diesem Fall am Ende doch noch die Menschlichkeit gesiegt hat.
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