Eine Brandstiftung im Februar des Vorjahres zog lange Nachwirkungen nach sich. Weil der damals zuständige Beamte wesentliche Teile des Aktes nicht an die Justiz übermittelt hatte, wurde er am Dienstag im zweiten Anlauf wegen Amtsmissbrauchs verurteilt – nun rechtskräftig.
Alles dreht sich um eine Brandstiftung in einem Wohnhaus in Puchenau bei Linz (OÖ) im Februar 2024. Der zuständige Polizeibeamte (32) musste am Dienstag zum zweiten Mal am Landesgericht Linz erscheinen. Er hatte seinerzeit der Staatsanwaltschaft wesentliche Teile des Aktes vorenthalten, weshalb zuerst gegen unbekannte Täter ermittelt worden war. Vorwurf: Amtsmissbrauch.
Diversion beim ersten Prozess
Ermittlungsergebnisse hatten im Zusammenhang mit der Brandstiftung jedoch einen Kollegen (36) des Polizisten belastet, dessen Schwiegereltern das Haus gehörte. Die beiden Exekutivbeamten wollten einander angeblich aber nur vom Hörensagen gekannt haben.
Anfang Februar 2025 war der geständige 32-Jährige bei seinem ersten Prozess mit einer Diversion und einer Geldbuße von 2700 Euro davongekommen. Sein 36-jähriger Kollege war zuvor vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden.
Urteil angenommen
Nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft Linz schickte das Oberlandesgericht den Fall aber wieder zurück an den Start. Schneller als gedacht stand am Dienstag der Schuldspruch fest: Der Geständige bekam zehn Monate bedingte Haft, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Disziplinarverfahren im Gange
Ganz überstanden hat der Polizist die Sache aber noch nicht: „Es liegt eine Disziplinaranzeige gegen ihn vor. Diese wird nun abgehandelt, die dienstrechtliche Beurteilung wird in den kommenden Wochen folgen“, hieß es von der Polizei. Um welche Folgen es sich konkret handelt, könne man noch nicht sagen – das Urteil obliege der Dienstbehörde – aber der Beamte müsse in jedem Fall mit Konsequenzen rechnen.
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