Auf einer Tischtennisplatte soll ein Jugendlicher eine ältere Mitschülerin vergewaltigt haben. Eine andere habe er im Unterricht sexuell belästigt. Strafrechtlich bleibt von den Anschuldigungen nichts übrig – der nun 16-Jährige wird rechtskräftig freigesprochen. Die Richterin stellt nach dem Prozess in Wien aber fest: „Sie haben schon ein problematisches Frauenbild.“
Der Wiener war gerade einmal 14 Jahre alt, als er eine Mitschülerin in seinem Hobbyraum im 16. Bezirk auf einem Tischtennistisch vergewaltigt haben soll. Das zwei Jahre ältere Mädchen schilderte bei der Polizei, wie der Angeklagte den Raum im Keller seines Wohngebäudes zugesperrt, sie von hinten gepackt und gegen ihren Willen mit ihr Sex gehabt habe. Jetzt sitzt der Jugendliche wegen unter anderem dieses Vorwurfs vor dem Schöffensenat im Landesgericht und gibt seine Version preis.
„Hatten Sexualkunde in der Schule“
Die – wie so oft – ganz anders ist als jene des Mädchens. „Wir hatten das Thema Sexualkunde in der Schule und dann hab' ich gefragt, ob sie daran Interesse hat.“ – „Woran?“, will die Richterin wissen. – „Ob sie Interesse an Geschlechtsverkehr hat.“ – „Das haben sie so geschrieben? Das ist ja nicht gerade Jugendsprache.“ Die wenig romantische Formulierung hätte er sich mit Freunden so ausgedacht. Und sie schien auch zu funktionieren. „Wir haben uns dann ein Datum und eine Uhrzeit ausgemacht“, erklärt der mittlerweile 16-Jährige.
Zu Schulbeginn wieder getroffen
Man traf sich Anfang 2023 in einer Mittagspause im Hobbyraum des jungen Wieners, hatte dort einvernehmlichen Sex. „Und Sie sind im Guten auseinandergegangen?“, hakt Frau Rat nach. Der Jugendliche bejaht und erklärt, dass der Kontakt danach trotzdem abbrach. Erst im Sommer habe das Mädchen ihn wieder kontaktiert. „Da hab' ich dann eine Freundin gehabt“, begründet der Angeklagte, warum er die damals 16-Jährige abblockte. Erst zu Schulbeginn habe er sie dann wieder gesehen – die Stimmung war eisig.
Zwei Mitschülerinnen erstatteten Anzeige
Zur Polizei ging sie aber erst Anfang 2024, fast ein ganzes Jahr später. Und zwar beinahe zeitgleich mit einer Mitschülerin, die behauptete, von dem Angeklagten sexuell belästigt worden zu sein. Vor Gericht sagt das zweite Mädchen: „Er war meine Ansprechperson.“ Sie sei aus Kärnten nach Wien gezogen, wegen familiärer Probleme. Lästig sei er aber von Anfang an gewesen, beteuert sie. Als er ihr dann auf den Oberschenkel gegriffen und auf den Hintern geschlagen habe, war für sie eine Grenze überschritten.
Sie haben schon ein problematisches Frauenbild.
Vorsitzende Richterin zum jungen Angeklagten
Wie der Umgang des Jugendlichen mit Mädchen war, lässt sich auch anhand der Nachrichten, die er der jungen Kärntnerin schrieb, entnehmen. Seitenlange anzügliche Chats werden vorgelesen, in denen der 16-Jährige versucht, sie regelrecht zu sexuellen Handlungen zu überreden – sie blockt ab. „Das war Spaß. Ich war da mit meinen Freunden am Männerklo in der Schule“, so der Angeklagte. Jeder hätte sein Handy mal gehabt und eine Obszönität eingetippt ...
„Sie haben schon ein problematisches Frauenbild“, stellt die Richterin fest. Dennoch: „Es sind im Prozess große Zweifel aufgekommen, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat.“ Und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung sei nicht erfüllt worden. Es ergeht also ein rechtskräftiger Freispruch – die Staatsanwaltschaft nimmt ihn an. Konsequenzen hat das trotzdem für den Wiener: Von seiner Schule wurde er nämlich nach Aufkommen der Vorwürfe sofort suspendiert ...
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.