Gigantische Feuermauer

NÖ: Baurecht „beschattet“ Garten von Anrainerin

Ombudsfrau
16.04.2025 18:00

Viele Jahre hat sich Maria T. gegen einen riesigen Wohnbau am Nachbargrund gewehrt. Trotz Zwischenerfolgs hat sie am Ende verloren. Die monströse Feuermauer 100 Meter lange Feuermauer durfte gebaut werden.

Was soll man sich da denken? Das fragt sich nicht nur unsere Leserin. Sie hat von ihren Eltern ein altes Winzerhäuschen in Brunn am Gebirge geerbt. Wand an Wand stehen die idyllischen Bauwerke in der Gasse. Alle auf relativen schmalen, dafür langen Grundstücken. Unterbrochen wird die Idylle seit dem letzten Jahr durch einen hohen Wohnbau. Erhaltung des Ortsbildes? Offenbar nicht wichtig. Ebenso wenig, wie die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anrainer durch das hohe Bauwerk.

Bei Gemeinde abgeblitzt
Zurück ins Jahr 2011. Damals hat die Gemeinde die Bewilligung für den Bau ausgestellt. Das Grundstück befand sich zuvor im Besitz der Gemeinde, die es aus finanzieller Not an eine Genossenschaft verkaufte. Nachbarin Maria T. wehrte sich mit Händen und Füßen – wir haben damals über den Fall berichtet. Ihre Einwendungen gegen den Bau mit 14 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 24 Stellplätzen hat man damals wortwörtlich als unbegründet abgewiesen.

Gericht sah bei Bewilligung grobe Mängel
2014 landete die Sache beim Verwaltungsgericht. Dieses erkannte damals, dass die zuständige Behörde, also die Gemeinde Brunn am Gebirge, die Klärung wesentlicher Fragen über die Höhe der Gebäudefront unterlassen habe. Der Baubescheid wurde aufgehoben und das Verfahren an das niederösterreichische Landesverwaltungsgericht verwiesen. Auch dort stellte man grobe Mängel fest. Die Gemeinde habe weder ausreichend geprüft noch begründet, warum die Wohnhausanlage nicht den Lichteinfall im Haus von Frau T. beeinträchtigen soll. Und zweitens, ob die Gebäudehöhe tatsächlich den Bauvorschriften entspricht.

2014 freute sich Maria T. über ihren Erfolg bei Gericht. Kaum zu glauben, aber auf dem leeren Grundstück wurden die 14 Wohnungen samt Tiefgarage gebaut.  (Bild: Bissuti Kristian)
2014 freute sich Maria T. über ihren Erfolg bei Gericht. Kaum zu glauben, aber auf dem leeren Grundstück wurden die 14 Wohnungen samt Tiefgarage gebaut. 

Bau letztendlich umgesetzt
Die Anrainerin freute sich über den Erfolg. Und schöpfte Hoffnung, dass die riesige Feuermauer und der durch sie verursachte Schatten doch nicht kommt. Die Gemeinde hat den Bau aber natürlich erneut bewilligt. Die Fertigstellung erfolgte letzten Herbst.

Küche und Garten finster
Einziges Zugeständnis an die Anrainerin war, der Lichteinfall in Wohn- und Schlafzimmer muss gegeben sein. In der Küche des Hauses bleibt es für immer zappenduster. Laut Bauordnung kein Problem. Ebenso wenig, wie der Schatten im Garten den ganzen Winter über. „Wir haben kein einziges sonniges Plätzchen mehr, an dem wir sitzen können“.

„Gesetz gehört geändert“
Frau T. ist der Meinung, diese gesetzlichen Vorgaben gehören novelliert. „Mir selbst nutzt es nichts mehr, aber anderen vielleicht. Jeder, der zu uns kommt, ist fassungslos darüber, dass so etwas überhaupt sein darf.“

 Und es ist kaum vorstellbar, dass jene, die so etwas bewilligen, selbst neben dieser Mauer wohnen wollen. Oder?

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