Während Müttern eine Rückzahlung in fünfstelliger Höhe droht, wird jetzt gegen ein Institut wegen Betrugsverdachts ermittelt. Deshalb wurden die Frauen von der Polizei nun auch zur Aussage vorgeladen. „Wir helfen mit, einen Betrüger zu finden. Dennoch werden wir vor Gericht vom AMS selbst als solche geführt. Das ist nicht fair“, sagen sie.
Lehrerinnen, Hebammen, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen und vielen anderen Müttern droht eine Rückzahlung des Weiterbildungsgeldes, weil sie – ohne es zu wissen – einen Kurs bei einem Institut machten, der nicht den Kriterien des AMS entsprach.
Großes Netzwerk an Müttern
Das AMS machte diesbezüglich auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Polizei. Das Bundeskriminalamt ermittelt. In der Vorwoche wurden nun von der Exekutive 105 Frauen einvernommen, wie das vorwiegend aus Müttern bestehende Netzwerk mitteilt.
„Wir wurden von der Polizei super über unsere Rechte aufgeklärt und wir fragen uns immer wieder, warum das in allen Behörden besser funktioniert, als beim AMS“, wettern die Frauen, denen Rückzahlungen von teils mehr als 30.000 Euro ins Haus stehen. „Wir helfen, einen Betrüger zu finden. Dennoch werden wir vor Gericht vom AMS selbst als solcher geführt. Das ist nicht fair“, sagen die Betroffenen.
Was passiert, wenn das Institut betrogen hat?
„Wenn das Institut des Betrugs überführt wird, dann soll sich das AMS das Geld vom Institut holen. Denn dann sind die Frauen ja unschuldig und Urteile gegen sie dürfen keine Rechtskraft mehr besitzen“, poltert der zweite Landtagspräsident Gottfried Waldhäusl. Da das AMS Gelder aber nicht an das Institut bezahlt hat, wäre das rechtlich schwierig oder gar unmöglich.
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