Ein 27-Jähriger half zwei Mädchen in Wien, sich zu prostituieren – er setzte den Preis fest, schaltete Inserate im Internet und vermittelte sie. Dass die beiden erst 15 bzw. 17 Jahre alt waren, will er nicht gewusst haben. Der Schöffensenat glaubt ihm das aber nicht. Nach der Verhandlung kann er trotzdem nach Hause gehen.
Der klein gewachsene 27-Jährige im Wiener Landesgericht sieht nicht aus, wie man sich einen klassischen Zuhälter vorstellt. Aber er agierte wie einer: Er beriet die Opfer bei der Preisgestaltung, veröffentlichte Inserate mit Fotos von ihnen und vermittelte sie schließlich an Freier. Dabei waren die Mädchen erst 15 bzw. 17 Jahre alt ...
„Wusste nicht, wie alt sie sind“
Während er sich am zweiten Verhandlungstag überraschend schuldig bezüglich der Zuhälterei bekennt, streitet der gebürtige Iraner vehement ab, über das junge Alter Bescheid gewusst zu haben. „Gemacht hat er es, aber er wusste nicht, wie alt sie sind“, so sein Anwalt Dominik Wild. Sein Mandant sei mit der jüngeren der beiden Mädchen sogar in einer Beziehung. „Oder zumindest in einer Vorstufe. Es gibt über tausend Seiten Chats, in denen sie sich Kosenamen geben“, führt Wild ins Treffen.
15-Jährige über App kennengelernt
Letzten Sommer lernte er die 15-Jährige über eine App kennen, man traf sich noch in derselben Nacht. Auf der Plattform habe das Mädchen angegeben, 21 Jahre alt zu sein. Persönlich habe sie ihm schließlich erklärt, sie sei gerade volljährig geworden. Was der Angeklagte in der Kennenlernphase auch über das Mädchen erfuhr: Sie verkaufte bereits im Internet Fotos von sich.
Da scheint der 27-Jährige eine Geschäftsidee gerochen zu haben. Laut Anklage habe er die junge Wienerin auch aufgefordert, ihm „eine Drogensüchtige“ zu besorgen, „denn die machen für Geld alles“. Letztlich führte er auch eine 17-Jährige der Prostitution zu – 1900 Euro verdiente sie mit vier Kunden, die Jüngere mit einem Freier 800 Euro. Die Hälfte hätte die Mädchen laut Staatsanwaltschaft an den Iraner abgeben müssen. Und auch selbst soll er sich an der 15-Jährigen vergangen haben.
Er beteuert vor Gericht bis zum Ende, dass er mit der Zuhälterei sofort aufgehört habe, als er erfuhr, wie jung die Opfer sind. Besonders bei der 15-Jährigen. „Ab dem Zeitpunkt, als er das wusste, hat er ihr gesagt, dass er nicht will, dass sie das macht“, so Verteidiger Wild. Schließlich hätten sie eine Beziehung geführt.
Angeklagter kann nach Hause gehen
Die Unwissenheit des Angeklagten glaubt ihm der Schöffensenat aber nicht. Ein Freispruch ergeht jedoch vom schwerwiegendsten Vorwurf, den die 15-Jährige erhob: „Die Vergewaltigung hat nicht stattgefunden“, begründet die vorsitzende Richterin. Dass die beiden eine Liebesbeziehung hatten, glaubt der Senat im Wiener Landl und spricht ihn auch von der geschlechtlichen Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung frei.
Wegen Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger, Zuhälterei und Suchtgift fasst er aber 18 Monate teilbedingt aus – sechs davon im Gefängnis. Die saß er bis zum nicht rechtskräftigen Urteil aber bereits in Untersuchungshaft. Er kann also nach dem Prozess nach Hause gehen.
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