Weil der Baum des Nachbarn seine Pflastersteine und Entwässerungsrinne beschädigt haben soll, zog ein Steirer vor Gericht. Bis zum Obersten zog sich die Causa, der letztlich festhält: „Das Wachsen von Bäumen ist ein natürlicher Vorgang.“ Pflanzen dürfen also wachsen, wie und wohin sie wollen.
Es wird wohl nicht der erste Baum gewesen sein, der einen Nachbarschaftsstreit ausgelöst hat – dieser hat es aber bis zum Obersten Gerichtshof geschafft. Der hat sich nämlich mit der Pflanzung von Bäumen an der eigenen Grundstücksgrenze befasst. Denn ein Steirer brachte Klage gegen seinen Nachbarn ein: Die Wurzeln seiner Bäume hätten die Pflastersteine und die Entwässerungsrinne auf seinem Grundstück beschädigt.
Äste und Wurzeln dürfen sich beim Nachbarn ausbreiten
Streitwert waren letztendlich über 33.000 Euro, als der Fall im Justizpalast in Wien landete. Und dort entscheidet der Richtersenat klar: „Das Wachsen von Bäumen oder Pflanzen wird grundsätzlich als ein natürlicher Vorgang gesehen.“ Dass sich Äste oder eben Wurzeln nun auf das Nachbargrundstück ausbreiten, kann „grundsätzlich nicht untersagt werden“.
Jeder Eigentümer könne an seiner Grundgrenze pflanzen, was auch immer er möchte, solange es keine Gefahr für Sachen oder Leib und Leben des Nachbarn darstelle. Wen also die Baumwurzeln des Nachbarn stören, hat Pech gehabt. Der Steirer muss Pflastersteine und Rinne selbst ersetzen.
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