Tipps & Gesetze

Was Steirer beim Osterfeuer beachten müssen

Steiermark
16.04.2025 18:00

Ab Karsamstag steht uns herrliches Frühlingswetter ins Haus – ideale Bedingungen für die Osterfeuer. Land Steiermark und die Feuerwehren appellieren an die Bevölkerung, dabei Vorsicht walten zu lassen.

Der Karfreitag macht dem Aprilwetter alle Ehre: Es wird sehr wechselhaft, im ganzen Land kann es immer wieder regnen, und es kühlt etwas ab. Doch für die Fleischweihe, das Nesterlsuchen und das Osterfeuer schaut es dann vielversprechend aus: „Am Karsamstag wird es nach einem recht frischen Start in den Tag in der ganzen Steiermark wärmer und durchwegs sonnig“, sagt Geosphere-Meteorologe Christian Pehsl.

Und das Prachtwetter sollte aus jetziger Sicht auch am Ostersonntag und -montag erhalten bleiben: „Es wird sogar noch eine Spur milder, in Teilen des Landes könnten wir wieder Richtung 25 Grad gehen“, prognostiziert Pehsl einen möglichen Sommertag am verlängerten Wochenende.

Wo es wann brennen darf

Osterfeuer sind in der Steiermark in der Brauchtumsfeuer-Verordnung gesetzlich geregelt.

Demnach sind Osterfeuer im Zeitraum Karsamstag, 15 Uhr, bis Ostersonntag, 3 Uhr, grundsätzlich gestattet.

Ausnahme ist Graz, wo Brauchtumsfeuer ganzjährig verboten sind.

In einigen Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung und Leibnitz darf je Kommune nur ein Feuer entfacht werden, das von der Gemeinde oder einem Verein veranstaltet wird.

Bis zu 3600 Euro Strafe
Das schöne Wetter ist auch der ideale Begleiter für zahlreiche Osterfeuer samt Brauchtumsveranstaltungen im ganzen Land. Vor diesem Hintergrund richten das Land Steiermark und der Landesfeuerwehrverband auch wieder einen Appell an die Bevölkerung: „Seien Sie umsichtig, beachten Sie die Witterungsbedingungen, und verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Entzünden, ehe Sie ein zu hohes Risiko eingehen“, heißt es in einer Aussendung des Landes. Auch wenn das fest verankerte Brauchtum des Osterfeuers lange gelebte Tradition ist, gibt es dafür gesetzliche Vorgaben (siehe auch Kasten oben). Wer sich etwa nicht an die vorgegebenen Zeiten hält oder unerlaubtes Material verbrennt, muss sogar mit Geldstrafen von bis zu 3630 Euro rechnen.

Die wichtigsten Sicherheitstipps:

  • Nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden; keine übergroßen Feuerstellen anhäufen.
  • Tiere schützen: Brennmaterial vor Entzünden noch einmal umschichten.
  • Sicherheitsabstände einhalten, u. a. mindestens 50 Meter zu Gebäuden.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen; Löschmittel bereithalten. 
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