Verkauf läuft wieder

Neues Gutachten lässt Cannabis-Shops aufatmen

Wirtschaft
17.04.2025 14:00

Der Streit um den Verkauf von Cannabis treibt neue Blüten. In den vergangenen Monaten bangten bereits viele Shops um ihre Existenz, ein neues Rechtsgutachten lässt sie nun aber aufatmen: Ab heute sind Cannabis-Blüten zum Rauchen mit einem geringen THC-Gehalt wieder in Hanfshops erhältlich. Im Notfall werde man es „juristisch darauf ankommen lassen“.

Die Cannabis-Branche war in den vergangenen Monaten gar nicht entspannt. Viele Shops bangten um ihre Existenz. Hintergrund ist ein Urteil aus dem November: Damals sagte ein Höchstgericht, dass Cannabisblüten mit einem geringen THC-Gehalt der Tabaksteuer unterliegen. Daraus ergab sich – womöglich nur vermeintlich – der Schluss, dass sie damit auch nur noch in Tabakverkaufsstellen des Monopols (Trafiken) verkauft werden dürfen.

Riesige Umsatzeinbußen seit Gerichtsentscheidung
Das Finanzministerium startete darauf gezielte Aktionen und viele CBD-Shops stellten wegen der Rechtsunsicherheit den Verkauf ein. Die Umsatzeinbußen der rund 500 CBD-Shops reichten von 50 bis 80 Prozent, einige rutschten sogar in die Insolvenz. Große Steuernachzahlungen winkten, Behörden gingen mit Berufung auf das Tabakmonopol gegen die Shops vor.

Cannabisblüten zum Rauchen sind in Österreich grundsätzlich bis zu einem THC-Gehalt von 0,3 Prozent zulässig. THC ist jener Stoff, der die bekannte berauschende Wirkung von Haschisch auslöst und „high“ macht. Der Inhaltsstoff CBD hingegen kann etwa gegen Rückenschmerzen oder Migräne helfen. Nicht zu verwechseln sind die Blüten in den Hanfshops mit medizinisch verordnetem Marihuana, welches bei der Diskussion rund um das Tabakmonopol außen vor ist. Ebenfalls nicht betroffen ist CBD in Form von Tropfen oder etwa Gummibärchen.

Klaus Hübner, Cannabis-Verband: „Spätestens ab heute läuft der Verkauf wieder.“ (Bild: Bubu Dujmic)
Klaus Hübner, Cannabis-Verband: „Spätestens ab heute läuft der Verkauf wieder.“

Experte: „Fällt eindeutig nicht unter Tabakmonopol“
Ein neues Gutachten lässt die Branche nun jedenfalls aufatmen. Die Shops sehen sich in ihrer Ansicht bestätigt und nehmen den Verkauf ab sofort wieder auf. „Spätestens ab heute läuft der Verkauf wieder“, sagt Klaus Hübner vom Cannabis-Verband. Laut dem renommierten Verfassungsjuristen Heinz Mayer unterliegen legal handelbare Cannabisblüten nämlich zwar der Tabaksteuer, „sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des Tabakmonopols“. Eine Ausweitung wäre laut dem Experten sogar verfassungs- und europarechtswidrig.

Für Mayer bedingt eine Belegung mit der Tabaksteuer nicht automatisch, dass diese auch unter das Verkaufsmonopol fallen. Das sieht das Finanzministerium anders. "Nach unserer Rechtsauffassung, unterliegt der Verkauf von CBD-Blüten ex lege auch dem Tabakmonopol", heißt es in einem Statement, und: „Ein Gutachten kann ein Verkaufsverbot nicht kippen." Laut Ministerium ändere sich also nichts am Verbot. Die zum Finanzministerium gehörende Monopolverwaltung lässt zudem per Statement wissen, dass man „die Stellungnahme von Mayer geprüft hat und man sie aber nicht nachvollziehen kann“.

Trafikanten sehen sich weiter im Recht
Für die Innung der Trafikanten ist die Argumentation der CBD-Shopbetreiber ebenfalls unverständlich. „Das ist ein Gutachten. Aber es gibt weiterhin die höchstgerichtliche Entscheidung. Ich hoffe, dass sich die Shops der Konsequenzen bewusst sind, die ihnen blühen könnte“, sagt Trafikanten-Obmann Wolfgang Streißnig zur „Krone“. 

Branchenvertreter Hübner ist jedenfalls wegen des Gutachtens erleichtert und erwartet sich „weitreichende Folgen dadurch“. Die 500 Shops brauchen Rechtssicherheit und eine faire Regulierung. Notfalls will man es nun auch auf eine juristische Klärung ankommen lassen. „Wir sind vorbereitet“, so Hübner. Die Trafikanten hätten seit dem Gerichtsurteil in keiner einzigen Verkaufsstelle auch tatsächlich Cannabisblüten angeboten. Laut Trafikanten-Obmann Wolfgang Streißnig liegt das aber daran, dass es rund um die Lizensierung noch Fragen in der Verwaltung gebe und die Trafikanten daher noch kein grünes Licht für den Verkauf sehen. Generell sei man sehr am Verkauf der Hanfprodukte interessiert. 

Cannabis-Konsumenten wichen aus
Laut Cannabis-Verband habe das Verbot am Ende nur dazugeführt, dass sich Marihuana-Konsumenten ihren „Stoff“ im Ausland oder illegal online besorgt haben. „Das ist auch für die Einnahmen des Fiskus schlecht“, meint Hübner, der selbst als Unternehmer mit CBD sein Geld verdient. Er fordert ein Cannabisgesetz, wie es das in vielen EU-Staaten auch gibt und in letzter Konsequenz auch eine Legalisierung.

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