Um das historische Tal in Osttirol zu beleuchten, startete der Nationalpark Hohe Tauern (NPHT) über zwei Jahre eine Analyse der Kulturlandschaftselemente. Kraftwerk beinahe als Stolperstein.
Eine vielfältige Landschaft umringt von Bergen – so könnte man das Dorfertal in Kals am Großglockner kurz zusammenfassen. Im Rahmen eines LEADER-Projektes untersuchte der NPHT die aktuell vorhandenen Elemente in der Natur.
Zwischen 2023 und 2024 wurden im Sommer und Herbst sogenannte Kulturlandschaftselemente untersucht und dokumentiert. Darunter versteht man alle Einflüsse, egal ob Almgebäude, Pferch-Anlagen oder Wanderwege sowie auch Steige. Ein Projektteam kartierte an 50 Tagen insgesamt 972 Elemente auf den rund 42 Quadratkilometern.
Historische Schupfen mit vielen Steigen und Wegen
Besonders erwähnenswert ist die Zahl der Gebäude. In Summe wurden 109 gezählt. Der Großteil (30) davon sind Almhütten samt Stall. Hinzu kommen Heuschupfen, die meistens nur noch Relikte oder in schlechtem Zustand sind. Auch zahlreiche Flurzeugnisse (453) wurden dokumentiert. Darunter fallen beispielsweise Steige oder Vermessungszeichen. Hinzu kommen zahlreiche Infrastruktur-Elemente (396), wie Flurbegrenzungen oder Brücken. Auch landschaftsprägende biotische Strukturen sowie immaterielles Kulturerbe wurden erhoben.
Abstimmung verhinderte Kraftwerk und Staumauer
Dass es im Dorfertal diese Vielfalt gibt, ist einer Initiative der Bevölkerung und eines Vereines zu verdanken. Pläne für ein Großspeicher-Kraftwerk gab es schon nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese wurden in den 70er-Jahren wieder aktuell, in den späten 80er-Jahren von der Bevölkerung jedoch abgelehnt (siehe dazu Ausschnitt oben). Im März 1989 verkündete der damalige Minister Robert Graf (ÖVP) das Aus für das Kraftwerk aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit.
„Durch die Errichtung der 220 Meter hohen Staumauer am Beginn der den Ausgang des Dorfertales bildenden Dabaklamm würde bereits allein durch den beherrschenden Anblick des Sperrenbauwerkes in offenkundiger Weise die Naturschönheit erheblich beeinträchtigt werden“, hieß es schon vier Jahre zuvor seitens des Verwaltungsgerichtshofes.
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