Behörde ermittelt

Jagd-Wirbel: „Wild in illegales Gatter gepfercht“

Tirol
18.04.2025 08:00

Im Jagdrevier Erzherzog Johann in Brandenberg in Tirol werden die Tiere im Winter auf engem Raum eingezäunt, lautet die brisante Kritik. Dass rund um das Gatter nicht alles korrekt läuft, zeigt ein Verfahren, das das Land nach den „Krone“-Recherchen einleitete.

Schon wieder Brandenberg: Nach dem Wirbel um den Abschuss von 25 Stück Rotwild in der Schonzeit – die „Krone“ berichtete – sorgt jetzt ein ähnliches Thema für große Aufregung.

Zehn kapitale Hirsche erlegt
Der Anlass für Jagdkenner, genau hinzusehen: Im 2400-Hektar-Revier wurden in relativ kurzer Zeit zehn kapitale Hirsche der Klasse 1 erlegt. „Das ist verdächtig und weist auf eine unübliche Jagdpraxis hin“, sagt Andreas Gang, Bürgermeister des benachbarten Kramsach und als FPÖ-Jagdsprecher in der Szene gut vernetzt.

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Das Gatter besitzt Einsprünge für das Wild, aber es kommt nicht mehr heraus, ist also eingepfercht.

(Bild: Moser Andreas)

Andreas Gang

Sein Lokalaugenschein zeigte seiner Meinung nach: „Hier steht ein Wildgatter, das in Tirol prinzipiell verboten ist.“ Die Funktionsweise: Von Mitte November bis Mitte Mai werden die Tiere („mindestens 200“) im Areal, das nur einige Fußballplätze groß ist, gefüttert. „Das Gatter besitzt Einsprünge für das Wild, aber es kommt nicht mehr heraus, ist also eingepfercht“, glaubt Gang.

Die Umzäunung diene vor allem der „Aufzucht“ kapitaler Hirsche. Ob diese sogar im Wildgatter oder dessen Nahbereich geschossen werden, sei freilich nicht zu belegen.

Dieser Zaun ist der Anstoß der umstrittenen Causa. (Bild: Privat)
Dieser Zaun ist der Anstoß der umstrittenen Causa.

Land Tirol: Zaun entspricht nicht dem Bescheid
Auf „Krone“-Anfrage bestätigt das Land Tirol die Illegalität des Gatters. Die Behörde habe einst zum Schutz des Jungwaldbestandes einen „Abweiszaun“ vorgeschrieben. Im Zuge der „Krone“-Recherchen sei nun eine Kontrolle der Behörde vor Ort erfolgt. Ergebnis: „Dieser Abweiszaun entspricht aktuell nicht den bescheidmäßigen Auflagen. Aus diesem Grund wurde ein Verfahren eingeleitet.“

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Dieser Abweiszaun entspricht aktuell nicht den bescheidmäßigen Auflagen. Aus diesem Grund wurde ein Verfahren eingeleitet.

Land Tirol

Wildgatter, die verhindern, dass Tiere aus dem Jagdgebiet „auswechseln“, seien laut Tiroler Jagdgesetz § 40 Abs. 1 verboten, in anderen Bundesländern (z. B. Steiermark) aber erlaubt.

Bundesforste spielen Ball weiter
Grundbesitzer sind die Österreichischen Bundesforste (ÖBF), die mitteilen: „Ein Ablenkzaun wurde bereits Ende der 1990er Jahre errichtet, der zweite entstand 2017.“ Es seien mehrere Öffnungen vorhanden, gleichzeitig wird eingeräumt: „Die Wartung, Kontrolle und Instandhaltung der Fütterungen oder des Ablenkzaunes sowie das Wildtiermanagement obliegen dem Pächter bzw. seinem angestellten Berufsjäger.“ Wurde bei der „Instandhaltung“ etwas verändert?

Kitzbüheler und deutscher Adeliger als Subpächter
Pächter ist ein Salzburger Unternehmer, der die Jagd einem Kitzbüheler sowie einem deutschen Adeligen unterverpachtet hat. Der örtliche Berufsjäger befand sich dieser Tage im Ausland, soll nach der Einleitung des Verfahrens aber eilig heimgekehrt sein.

Bezirksjägermeister Michael Lamprecht hält das Gatter vor allem wegen der TBC-Gefahr (viele Tiere auf engem Raum) für eine Gefahr. Hintergrund für die hohe Zahl an Tieren sei die Auflassung anderer Fütterungen. An eine Jagd im oder beim Gatter glaubt Lamprecht nicht, die zehn Abschüsse seien durch einen Profi auch waidgerecht machbar.

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