Für einen Freigänger aus der Haft sollte das Einhalten von Regeln das oberste Gebot sein. Doch ein Tiroler (36) musste sich am Donnerstag wegen versuchter, absichtlicher schwerer Körperverletzung am Landesgericht Innsbruck verantworten. Er war in eine Schlägerei verwickelt – sogar mit Messer?
Was tatsächlich Anfang August 2024 um 3 Uhr in der Früh in einem Lokal im Tiroler Oberland passierte, wird man wohl nie genau erfahren. Faktum ist, dass diese damalige „Wirtshausschlägerei“ einen einschlägig vorbestraften Häftling, der gerade Freigänger war, abermals auf die Anklagebank brachte.
Ich hatte lediglich mein Handy in der Hand.
Der Angeklagte beim Prozess
„Keine Waffe, nur Handy in der Hand“
„Ja, ich habe eine Frau umgestoßen und sie dabei wohl leicht verletzt“, erklärte er sichtlich nervös. Das sei vor allem deshalb passiert, weil er vor den Geschehnissen „in Rage“ war. Dass er aber einen ihm bekannten Lokalgast im Anschluss mit einer Waffe bedroht habe, stellte er vehement in Abrede. „Ich hatte lediglich mein Handy in der Hand.“
Zuvor sei es jedenfalls zu einer zuerst nur verbalen Auseinandersetzung gekommen. „Plötzlich hatte ich ein Bierglas im Gesicht“, schilderte der Angeklagte vor dem Richter und den Schöffen. Der Vorwurf: Er habe das Lokal verlassen, sei dann mit einem Messer zurückgekehrt und habe Stichbewegungen in Richtung seines Opfers ausgeführt.
Ob ein Messer mit im Spiel war, kann ich nicht genau sagen.
Eine Zeugenaussage
Bunte Palette an Zeugenaussagen
„Ich habe allerhöchstens Abwehrbewegungen mit dem Handy in der Hand gemacht“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Der Kontrahent sagte als Zeuge aus: „Ich weiß nicht, was er in der Hand gehabt hat.“ Er habe sich stattdessen auf die Bewegungen des Angeklagten in seine Richtung konzentriert und von diesen ausgehend auf ein Messer geschlossen.
Ein weiterer Tatzeuge. „Ob ein Messer mit im Spiel war, kann ich nicht genau sagen.“ Bei weiteren Zeugen reichte die Palette schließlich von Messer über Feuerzeug bis hin zu „gar nichts“. Weder am Tatort noch in der Wohnung des Angeklagten wurde jedenfalls ein Messer gefunden.
Strafantrag abgemildert
Am Ende wurde der Strafantrag abgeändert, es ging nicht mehr um „versuchte, absichtliche Körperverletzung“, sondern nur mehr um Körperverletzung. Schläge gegen den Körper des Opfers wurden aber als gesichert angenommen, ein Messer war nicht nachweisbar.
Das Urteil: Neun Monate unbedingte Freiheitsstrafe, auch für die unstrittige Verletzung der Frau, die damals als Kellnerin im Lokal fungierte. Dieser muss der Mann zudem 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
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