Gold, Privatjets, Villen, Uhren: Was Milliardenpleitier René Benko vor der Haftrichterin ausgesagt hat. Und warum ihm ein „väterlicher Freund“ kostenlos eine 75-Quadratmeter-Wohnung in der Wiener Innenstadt zur Verfügung stellen wollte.
Seit 24. Jänner sitzt René Benko in der Justizvollzugsanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Seither sind alle Versuche der Verteidiger, den Finanzjongleur auf freien Fuß zu bekommen, gescheitert. Die Richterin ortet nach wie vor Tatbegehungsgefahr. Auch in der jüngsten Haftverhandlung, die am 7. April, ab 14.01 Uhr, am Straflandesgericht Wien abgehalten wurde.
Die „Krone“ kennt die Häfen-Protokolle, bei denen es um Geld, Gold, Uhren und Villen geht. Und um eine Wohnung in der Wiener City, die Benkos Anwalt Norbert Wess gleich zu Beginn der Verhandlung ins Treffen führt. Der Strafverteidiger beantragt nämlich Benkos Enthaftung – „allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel“, wie es heißt.
Der Anwalt wörtlich: „Zur Einsicht für das Gericht und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird die Erklärung eines väterlichen Freundes vorgelegt. Dieser würde Herrn Benko eine Innenstadtwohnung mit 75 Quadratmeter zur Begründung eines Wohnsitzes kostenlos zur Verfügung stellen, damit er sich mit der Verteidigung weiterhin umfassend diesem Verfahren widmen kann, und würde auch für seine laufenden Lebenshaltungskosten aufkommen.“
„Was ist das Motiv?“
Richterin: „Was ist das Motiv dieses väterlichen Freundes?“
Benkos Verteidiger: „Er ist der Meinung, dass René Benko das Recht und die Möglichkeit haben muss, dass er sich weiterhin diesen ganzen Vorwürfen mit seiner Rechtsvertretung stellen kann. Zudem auch aus menschlichen Gründen, er möchte ihn unterstützen. Zudem soll ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, dass er den Kontakt zu seinen Kindern hat und auch seine sonstige private Situation bestmöglich für alle Beteiligten in den Griff bekommt und lösen kann. Aus Sicht der Verteidigung liegt keiner der Haftgründe mehr vor.“
Plötzlich bricht Benko sein Schweigen. Er schlägt um sich. Beklagt sich, dass die Staatsanwältin „mit irgendwelchen Tatvorwürfen oder Thesen oder Annahmen“ um sich geworfen habe, wobei sie selbst „ihre eigenen Thesen wieder verwechselt, vermischt, vermengt“ habe. Benko: „Ich könnte Ihnen eine Stunde referieren, warum viele Dinge, die die Staatsanwältin heute gesagt hat (...), nicht stimmen.“
„Werde keinen Privatjet mieten“
Dann hinterfragt die Richterin eine mögliche Fluchtgefahr: „Hat die Laura Gruppe noch einen Privatjet oder ist er verkauft worden?“
Benko: „Der ist circa im Sommer 2024 verkauft worden.“
Richterin: „Es gibt nur einen und der ist verkauft worden?“
Benko: „Es gab früher einen Privatjet der Signa Holding, den hat Herr Stapf als Masseverwalter verkauft und es gab einen Flieger bei der Laura Gruppe und dieser wurde im Sommer letzten Jahres verkauft.“
Richterin: „An wen und wie wurde der verkauft?“
Benko: „Das muss im Juli oder August 2024 gewesen sein. Es war nach der Hausdurchsuchung.“
Richterin: „Sie haben in Innsbruck keinen Privatjet stehen, aber man kann in Innsbruck Privatjets mieten?“
Benko: „Ja, man könnte sich einen Privatjet mieten, aber wer fast drei Monate Haftübel verspürt hat, der wird keinen Privatjet mieten.“
Richterin: „Wie wollen Sie von Wien nach Innsbruck zu den Kindern kommen?“
„Mit dem Auto – nicht über die Grenze“
Benko: „Mit dem Auto. Auch nicht über die Grenze, weil es gibt einen europäischen Haftbefehl.“
In weiterer Folge geht es um den Goldbunker der Benkos in der Ingbe-Stiftung in Liechtenstein. Die Stiftung hat, wie berichtet, erst Mitte März 360 Kilogramm Gold im Wert von gut 30 Millionen Euro zu Geld gemacht. Die Richterin will wissen: „Sind die gegenständlichen Goldmengen von circa 360 Kilogramm ein Bruchteil der Goldreserve oder ist das der gesamte Goldreservebestand der Stiftung?“
Benko: „Ich kann es nicht genau sagen. Ich glaube, dass es der Großteil der Goldreserven war.“
Richterin: „Ist das Geld auf einem Konto?“
Benko: „Nein. Der Goldpreis hat sich seit dem Ankauf ungefähr verdoppelt. Daher ist es für mich nachvollziehbar, dass der Stiftungsvorstand Gewinne mitnehmen will. Ich weiß es nicht genau.“
Richterin: „Das Geld liegt auf irgendwelchen Konten?“
An dieser Stelle schaltet sich Benkos Verteidiger ein: „Mir hat der Stiftungsvorstand gesagt, es gibt dazu eine konkrete Veranlagungsstrategie von dem realisierten Geld, die gerade peu à peu passiert, in diversen Wiederneuveranlagungen. Das kann Herr Benko nicht beantworten.“
Zwei Villen In Innsbruck
Die umfassenden Ermittlungen in der Causa Benko betreffen auch den Vorwurf der betrügerischen Krida, den der Signa-Gründer und seine Anwälte bestreiten. Die Richterin will wissen, ob möglicherweise Gläubiger des bekannten Bankrotteurs Benko geschädigt wurden. Und hinterfragt die Mieten für zwei Innsbrucker Luxusvillen vor und nach der Benko-Insolvenz im März 2024.
Richterin: „Sie haben im Oktober 2023 eine Mietvorauszahlung für das Objekt Hungerburg für vier Jahre geleistet und hätten nach Ihren Schilderungen schon Weihnachten 2024 darin verbracht. Andererseits ist aus dem Akt offenkundig, dass Ihre Mutter von Februar 2024 bis Februar 2025 Miete für die Villa N in Igls für Sie bezahlt hat. Warum?“
Benko: „Es sind zwei verschiedene Häuser. Meine Mutter hat nach der Insolvenz das Haus in Igls, die Villa N, angemietet. Ich glaube ab Februar 2024. Die Mietvorauszahlung, die Sie erwähnen, stammt aus zirka September/Oktober 2023. Meine Frau wollte vor allem für unter der Woche ein normales Familienleben, kein großes Haus, ohne Personal beziehungsweise einen Rückzugsort. Daher haben meine Frau und ich das Haus im Oktober angemietet.“
Richterin: „Warum wurden beide Objekte parallel gemietet?“
Benko: „Weil meine Frau vorgehabt hat und ich auch, mit den Kindern nur unter der Woche dort zu wohnen und am Wochenende in der großen Villa. In Innsbruck ist das aufgrund der geringen Distanz ein zu bewerkstelligender Aufwand gewesen.“
Richterin: „Zwei Objekte zu mieten ist aber doch nicht das Verhalten von jemandem, der im Privatkonkurs ist?
Benko: „Das war Ende September oder Anfang Oktober 2023 und zu dem Zeitpunkt war der Privatkonkurs für mich nicht absehbar.“
„Jeweils vier hochpreisige Uhren“
Abschließend hinterfragt die Richterin Benkos Schenkungen, die „nicht nachvollziehbar“ seien: „Zu Weihnachten 2021 waren Ihre Söhne etwa sechs und elf Jahre alt und Sie schenken Ihnen jeweils vier hochpreisige Uhren.“
Benko rechtfertigt sich zusammenfassend, dass es „viele solcher Geschenke über viele Jahre hinweg“ gegeben habe: „Es gab nie eine Schenkungsmeldung. Ich kann nur an Sie appellieren, dass Sie mir die Chance geben, dass ich mich jetzt auf freiem Fuß mit voller Energie auf all diese Vorwürfe konzentrieren kann und mit den Anwälten Tag und Nacht, Montag bis Sonntag zusammenarbeiten kann, dass ich Zugang zu den historischen E-Mails, Kalendereinträgen und Dokumenten habe. Ich bin ansonsten wehrlos mit der Flut an Vorwürfen.“
Umgehend verkündet die Richterin den Beschluss – „auf Fortsetzung der Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr“. Die nächste Haftprüfung hat spätestens am 10. Juni stattzufinden.
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