Das Land Salzburg rät weiterhin zu großer Vorsicht im Zuge der sich ausbreitenden Maul- und Klauenseuche. Ein neuer Fall aus Ungarn wurde gemeldet. Bei der Rückkehr aus dem Osterurlaub solle man die Hygieneregeln beachten.
„Der erneute Ausbruch in Ungarn betrifft wieder einen Milchviehbetrieb, und zwar mit mehr als 850 Tieren. Diese müssen nun schnellstmöglich gekeult und entsorgt werden“, schildert Landesveterinärdirektor Peter Schiefer die dramatische Situation in Ungarn, nahe der österreichischen Grenze. Der Landesveterinärdirektor appelliert: „Tierische Rohprodukte aus Ungarn und der Slowakei sollen sicherheitshalber nicht eingeführt werden. Niemand soll sich in der Nähe möglicherweise infizierter Betriebe oder Maul- und Klauenseuchen--Sperrzonen aufhalten!“
Einfuhr tierischer Rohprodukte untersagt
So sei bereits die Einfuhr tierischer Produkte aus Sperrzonen untersagt. Zudem ist es verboten, lebende Tiere, die mit dem Virus infiziert werden können, sowie rohe Milch und Frischfleisch aus den betroffenen Sperrgebieten in Ungarn und der Slowakei nach Österreich zu importieren. Das gilt bei dortigen Auslandsjagden auch für erlegtes Wild und Jagdtrophäen. An den Staatsgrenzen finden entsprechende Kontrollen statt.
Nach wie vor gibt es zwar in Österreich keinen gemeldeten Fall einer Seucheninfektion. Dennoch sei Vorsicht geboten.
Übertragung über Kleidung und Schuhe
Die Übertragung des Virus erfolgt nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über kontaminiertes Material, wie Kleidung und Schuhe. Vor allem für Landwirte und Personen, die daheim Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen aber auch Kamelartige, wie Lamas und Alpakas halten, ist es daher besonders wichtig, keinen Kontakt mit möglicherweise infizierten Betrieben in MKS-Sperrzonen im Ausland zu haben.
Generell wird empfohlen, dass auf heimischen Höfen der Zugang von betriebsfremden Personen zu Tieren, die die Krankheit bekommen können, auf das Notwendige minimiert wird. Wenn dies nicht gänzlich verhindert werden kann, sind unbedingt Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten. Die Landesveterinärdirektion empfiehlt in diesem Zusammenhang jedenfalls gründliches Händewaschen, ein Desinfizieren der Hände, betriebseigene Stallkleidung und Zutritt nur über eine Desinfektionswanne.
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