In einer nicht nach den Auflagen errichteten Umzäunung in Brandenberg befinden sich im Winter bis zu 200 Tiere – die „Krone“ berichtete. Beim Tiroler Jägerverband herrscht Genugtuung, dass nun ein Verfahren läuft.
Wildgatter, Wintergatter, Abweiszaun, Ablenkzaun – wie immer man die Umzäunung einer Fläche von wenigen Fußballfeldern im Revier Erzherzog Johann nennt, sie entspricht nicht dem ursprünglichen Bescheid. Behördliche Ermittlungen laufen daher.
Wild von November bis Mai im Areal
Laut Jagdkennern wird hier das Wild von November bis 15. Mai gefüttert und ist „eingepfercht“. Ein Grund ist der Schutz vor Waldschäden, doch Kritiker wie der Kramsacher Bürgermeister Andreas Gang sehen in der Umzäunung eine „Aufzucht“ für kapitale Hirsche. Wildgatter, die einen Ortswechsel der Tiere verhindern, sind in Tirol strikt verboten!
Die Endverantwortung für derartige Vorgänge liegt beim Grundeigentümer.
Anton Larcher, Tiroler Landesjägermeister
Larcher: „Verantwortlich ist der Grundeigentümer“
Nach dem „Krone“-Bericht vom Freitag meldete sich nun der Tiroler Jägerverband zu Wort. „Die Endverantwortung für derartige Vorgänge liegt beim Grundeigentümer“, zeigt Landesjägermeister Anton Larcher auf die Bundesforste. Sonst sehe man dort jeden „verbogenen Baum“, diesen Missstand aber nicht. Larcher ortet ein „weiteres unrühmliches Puzzlestück“ in der Jagdgeschichte der Bundesforste und begrüßt es, wenn die Behörde nun reagiere. Derartige Gatter und ringförmige Umzäunungen seien jedenfalls abzulehnen.
Öffnungen oder lückenlos geschlossen?
Strittig ist weiter, ob und welche Öffnung das Gatter hat. Zeugen betonten, dass es lückenlos geschlossen ist. Die Bundesforste sprachen von „mehreren Öffnungen“. Man räumte allerdings ein, dass vorwiegend Pächter und Berufsjäger hier tätig seien, darauf habe man letztlich keinen direkten Einfluss.
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