Nachdem ein Sportler auf der Nordkette bei Innsbruck am Samstag eine Leiche entdeckt hatten – die „Krone“ berichtete –, scheint nun die Identität des Mannes geklärt. Alle Fragen rund um dessen Tod sind damit aber noch nicht beseitigt.
Wie berichtet, hatte ein Wanderer die tote Person am Samstag nördlich der Arzler Scharte auf der Nordkette entdeckt. Die Annahme, dass der Tote einer Lawine zum Opfer gefallen ist, hat sich nun bestätigt, wie die Polizei am Ostersonntag gegenüber der „Krone“ erklärte.
Bei dem Todesopfer soll es sich demnach um einen 42-jährigen Österreicher handeln, der seit Jänner 2025 als abgängig galt. Der Einheimische war mit Schneeschuhen unterwegs gewesen. Wann genau die Lawine abging, die den 42-jährigen teilverschüttet haben dürfte, ist bislang aber noch nicht geklärt.
Wintersportler machten schrecklichen Fund
Nach dem Fund der Leiche verständigte der Wanderer am Samstag die Rettungskräfte. Der per Hubschrauber eingeflogene Notarzt konnte allerdings nur mehr den Tod der Person feststellen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.