Im Ortszentrum von Alberschwende hat sich in der Nacht auf Sonntag ein folgenschwerer Unfall mit zwei beteiligten Autos ereignet. Dabei wurden vier Personen verletzt, zwei davon schwer.
Noch liegt die genaue Unfallursache im Dunklen, eine Vermutung liegt allerdings nahe: Die beiden Fahrzeuge dürften mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein – laut Polizei bestehe der dringende Verdacht, dass es sich um ein illegales Autorennen gehandelt hat. Gemäß Zeugenaussagen sollen die Pkw mit über 100 km/h durchs Ortsgebiet gedonnert sein und sich mehrmals gegenseitig überholt haben.
Mit voller Wucht gegen Kapelle geprallt
Ein jähes Ende nahm die Fahrt dann am Ortseingang von Alberschwende: Der Lenker des ersten Autos hatte die Kontrolle über sein Gefährt verloren und prallte mit diesem gegen die historische Wendelinkapelle. Beim Aufprall wurde der Motorblock rund einen Meter ins Fahrzeug geschoben, Lenker und Beifahrer erlitten schwere Verletzungen. Ein Trümmerteil des Wagens schlug zudem in das Fenster einer nahegelegenen Metzgerei ein. Weiters konnte auch der nachfolgende Wagen nicht mehr ausweichen und touchierte das Frack – erst nach rund 70 Meter kam das Auto zu stehen, auch in diesem Fall wurden Lenker und Beifahrer teils schwer verletzt. Die vier Unfallopfer wurden nach der Erstversorgung auf die umliegenden Spitäler verteilt.
Aufgeheizte Stimmung
In weiterer Folge versammelte sich eine Gruppe junger Männer – offenbar aus dem persönlichen Umfeld der Verunfallten – am Unglücksort, die Stimmung war entsprechend aufgeheizt.
Die L200 musste für die Dauer der Rettungs- und Aufräumarbeiten für rund zwei Stunden gesperrt werden, ein gerichtlicher Sachverständiger wurde mit der Ursachenforschung betraut. Noch in der Nacht hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Sicherstellung der Unfallfahrzeuge angeordnet. Ob die Fahrzeuglenker durch etwaige Substanzen beeinträchtigt waren, ist noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die Fahrzeuglenker, einer davon ist in Besitz des Probeführerscheins, haben jedenfalls mit mehreren straf- und verwaltungsrechtlichen Anzeigen zu rechnen.
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