Auf Bargeld, das Gäste dem Kellner gerne in die Hand drücken, soll der Fiskus nicht zugreifen. Die Gewerkschaft vida hat Bedenken. Geringere Versicherungsansprüche seien die Folge.
Wirtschaftskammer und Neos treten grundsätzlich für eine Befreiung des Trinkgeldes von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern ein. Trinkgeld soll als „Schenkung“ betrachtet werden, wenn es etwa als fixe Servicepauschale auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Minus von 33 Millionen Euro
Dagegen spricht sich die Gewerkschaft vida aus. „Eine generelle Beitragsbefreiung hätte geringere Versicherungsansprüche zur Folge“, gibt der Landesvorsitzende, Berend Tusch, zu bedenken. Darüber hinaus würde eine Abschaffung der Sozialversicherungspflicht erhebliche Beitragsausfälle für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit sich bringen und das Gesundheitssystem unter Druck setzen. Berechnungen zufolge sei bei einem Beschäftigungsverhältnis von 80 Prozent Vollzeit und 20 Prozent Teilzeit mit einem Minus von 33 Millionen € zu rechnen.
Bei der Trinkgeldpauschale müssen wir in erster Linie darauf achten, dass Löhne und Gehälter in den Dienstleistungsbranchen üblich sind, von denen die Arbeitnehmer gut leben können und sie nicht von Zuwendungen abhängig sind.
Berend Tusch, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida
Auswirkung auf Pensionen
Bei 60 Prozent Vollzeit und 40 Prozent Teilzeit würde der Verlust bei 29 Millionen € liegen. „Zusätzlich können sich die Auswirkungen auf die Pensionshöhe auf rund 40 Euro pro Monat summieren, eine erhebliche Summe, insbesondere bei den ohnehin niedrigen Durchschnittspensionen in den vom neuen System betroffenen Branchen“, merkt der vida-Landesvorsitzende kritisch an.
Handlungsbedarf besteht
Trinkgeld ist in Österreich grundsätzlich steuerfrei, mit wenigen Ausnahmen. „Die Pauschalierungssätze sind je Bundesland unterschiedlich. Sie wurden vor Jahrzehnten festgelegt und nie mehr angepasst. Da besteht Handlungsbedarf“, sagt Tusch. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Gastronomie und Hotellerie, aber auch Friseure und Fußpfleger und das Taxigewerbe sind erfasst.
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